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Dürener Weihnachtsmarkt und Weihnachtskirmes abgesagt – Aufbau von Einzelhütten in der Innenstadt wird gestattet

Archivfoto: Weihnachtsmarkt auf dem Hoeschplatz 2019 (Foto: Frank Reiermann)

Das Riesenrad war fristig für den Weihnachtsmarkt gewonnen worden.

Düren. Mit dem Erlass der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30. November steht jetzt auch für Düren fest: Der Weihnachtsmarkt auf dem Hoeschplatz wird nicht stattfinden, ebenso wenig die Weihnachtskirmes auf dem Wirteltorplatz in der Form, in der sie in den Vorjahren durchgeführt wurde.

Doch wie bereits im Vorfeld angekündigt, unternehmen die Verantwortlichen der Stadt Düren und des City Marketing (CityMa) e.V. alles, um die Folgen der Absagen abzumildern. So können unter dem Titel „Weihnachtliches Düren“ betroffene Händlerinnen und Händler im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis auf zugewiesenen Stellen in der Innenstadt weihnachtstypische Buden platzieren. Die Stadt verzichtet dabei auf Sondernutzungsgebühren und etwaige Stromanschlusskosten.
Der Aufbau der Verkaufshütten erfolgt dort, wo die notwendige Infrastruktur vorhanden ist, unter Berücksichtigung der verkehrlichen Voraussetzungen wie etwa die Freihaltung der Rettungswege oder der Zufahrtswege. Die Sicherheitsbestimmungen müssen dabei strikt eingehalten werden. 

 

Seit Tagen führen Michael Linn vom CityMa e.V. und Achim Greiff von der Abteilung Marktwesen im Vermessungsamt der Stadt Düren Vorgespräche mit Händlern. „Unter Berücksichtigung der allgemeinen Sicherheitslage in Zeiten der Corona-Pandemie sind für unsere gemeinsame Aktion nur Händler zugelassen, die ein weihnachtliches oder caritatives Angebot haben.“, sagt Michael Linn. „Sie alle haben aber dafür Sorge zu tragen, dass Hygienemaßnahmen Abstandmarkierungen etc. eingehalten werden.“ In den Hütten selbst gilt ebenfalls eine Maskenpflicht.

„Wir erhoffen uns durch diese Maßnahme, dass doch ein wenig weihnachtliches Flair in Düren einzieht, was letztendlich auch dem Dürener Einzelhandel zugute kommen dürfte.“, erklärt Rechtsdezernentin Christine Käuffer. 

Die Sondernutzung für die Weihnachtsbuden gilt grundsätzlich bis zum 30.12.2020, es sei denn, die rechtlichen Voraussetzungen haben sich bis dahin wieder verändert. Tagsüber werden die Buden von montags bis samstags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr geöffnet sein. Der Aufbau beginnt voraussichtlich ab Donnerstag.

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