Düren. Die Stadt Düren hat ihre Allgemeinverfügung mit der besonderen Regelung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ausgewiesene öffentliche Bereiche in der Innenstadt verlängert und die aktuelle Fassung im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Die Verfügung ist seit heute (01.02.) gültig und bis zum 14.02.2021 befristet.
Demnach gilt auch weiterhin für den Bereich der engeren Innenstadt, begrenzt von den Straßen: Wilhelmstraße, Schenkelstraße, Max-Oppenheim-Platz, Kuhgasse, Josef-Schregel-Straße, Wirteltorplatz, Schenkelstraße, Schützenstraße, Kölnstraße, Marktplatz, Oberstraße, Annaplatz, Ahrweilerplatz, Wilhelmstraße, Weierstraße, Victor-Gollancz-Straße, Kaiserplatz eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für die Zeit von 6 bis 20 Uhr. Der Bereich schließt die Zehnthofstraße, Kleine Zehnthofstraße, Wirtelstraße und Hirschgasse mit ein.
Das Ordnungsamt wird weiterhin auch diesen Innenstadtbereich kontrollieren und dort Verstöße gegen die Maskenpflicht ahnden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Sicherheits- und Ordnungsdienstes (SOD) führen diese Kontrollen sowie alle anderen Maßnahmen zum Schutz aller Bürger und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Stadt Düren durch.