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Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW wurden angepasst – Testungen vor Ort, Gastronomie und Verschärfungen der Maskenpflicht

Corona_gelbStadt Düren

Düsseldorf./Düren. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die landesweit geltende Coronaschutzverordnung (kurz: CoronaSchVO) erneut angepasst 

Hier wurden insbesondere die Zugangsbeschränkungen für den Gastronomiebereich, die Möglichkeiten von Testungen vor Ort und die Verschärfung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien sowie auf Veranstaltungen und Versammlungen konkretisiert. Die Coronaschutzverordnung ist seit heute (13.01.) landesweit gültig.

Nach der neuen Regelung gilt auch in der Gastronomie die sogenannte „2G+“-Regel. Immunisierte Personen benötigen einen aktuellen negativen Testnachweis. Jedoch ist beim bloßen Abholen von Speisen und Getränken kein zusätzlicher Test notwendig.
Dabei gilt auch die Regelung, dass die zusätzliche Testpflicht in den Bereichen, in denen „2G+“ gilt, für Personen entfällt, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung geboostert oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.

Neu ist auch, dass an Orten, an denen ein Test für den Zutritt nötig ist, statt der Vorlage eines Testnachweises einer offiziellen Teststelle auch vor Ort ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt werden kann. Hier ist zu beachten, dass der beaufsichtigte Selbsttest nur für das konkrete Angebot gilt. Ob und in welcher Form eine Testung vor Ort angeboten wird, entscheidet der jeweilige Betreiber oder die Betreiberin der Einrichtung.

„Verschärfung der Maskenpflicht“

Die Ausnahmen von der Maskenpflicht wurden mit der neuen Coronaschutzverordnung reduziert; die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet. Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.

Die rechtlichen Regelungen sind im Internet unter www.land.nrw/corona abrufbar; die Coronaschutzverordnung ist bis zum 9. Februar 2022 befristet.

Unter www.dueren.de hat die Stadt Düren die wichtigsten Informationen zum Corona-Virus sowie aktuelle Meldungen zusammengestellt und verlinkt auf weitere wichtige Informationsseiten. Zudem finden Sie hier Informationsangebote, Tipps wie Sie sich schützen können und was Sie bei Verdachtsfällen machen sollten.
Die aktuellen Informationen des Kreises Düren finden Sie hier: www.kreis-dueren.de.

 

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