Danach werden zu diesem Schuljahr die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2025 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem 01. Oktober 2018 und dem 30. September 2019 geboren sind. Nach dem 30. September 2019 geborene Kinder können ebenfalls angemeldet werden; die Entscheidung über die Aufnahme dieser Kinder ist dann aber abhängig vom Ergebnis der Prüfung der Schulfähigkeit.
Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026 für den Bereich der Stadt Düren erfolgt von Montag, den 16.09.2024 bis Freitag, den 27.09.2024,von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, in der Grundschule.
Die Eltern werden gebeten, vorab telefonisch mit der Schule einen Anmeldetermin zu vereinbaren. Zur Schulanmeldung erhalten die Eltern vom Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren ein Benachrichtigungsschreiben mit Hinweis auf diese Regelung.
Es steht den Eltern weiterhin die Wahl der Grundschule und der Schulart (Städtische Katholische Grundschule oder Städtische Gemeinschaftsgrundschule) für ihr Kind frei. Den Rahmen bildet dabei die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule.
Die Anmeldung ist aber nur an einer Schule möglich!
Für die Anmeldung sind vorzulegen: Das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Düren, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, ein Personalausweis oder Reise-pass des anmeldenden Elternteils, der Nachweis nach dem Masernschutzgesetz sowie die ausgefüllte „Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht“ (diese Erklärung haben die Eltern zusammen mit der Benachrichtigung erhalten).
Soll das Kind eine Privatschule besuchen, so müssen sich die Eltern bei dieser Schule nach dem Anmeldeverfahren erkundigen.