Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

Fristverlängerung! Bürgerbegehren um den Wochenmarkt geht in den Stadtrat

Bürgerbegehren gegen die temporäre Verlegung des Wochenmarkts

Nach dem Ratsbeschluss zum Tausch der Plätze von Wochenmarkt und Weihnachtsmarkt war die Aufregung bei den Wochenmarktbeschickern groß. Seit Anfang des Monats September sammeln diese nun Unterschriften, die den Ratsbeschluss kippen sollen.

Heute Morgen erklärte Oliver Hintzen, Vorsitzender des Fördervereins Dürener Wochenmarkt gegenüber DN-News.de, dass die Frist zur Abgabe der Unterschriften eigentlich gestern, am 19.09.2024 abgelaufen sein. Man habe aktuell 3.000 Unterschriften gesammelt. Um die Frist zu verlängern, habe man einen Antrag gestellt.

Die Pressestelle der Stadt Düren bestätige heute Nachmittag auf Nachfrage von DN-News.de, dass ein Antrag auf Vorprüfung gestellt wurde. Es sei geplant, dass dieser am Mittwoch, 25.09.2024 im Rat der Stadt Düren beraten und abgestimmt wird.

Was ist eine Vorprüfung?

Weil das Sammeln der Unterschriften viel Arbeit ist, hat der Gesetzgeber das Instrument der Vorprüfung geschaffen. Hier kann die Bürgerinitiative mit nur 25 Unterschriften prüfen lassen, ob das Bürgerbegehren zulässig ist (§26 (2) Satz 7 Gemeindeordnung NRW). Anschließend kann sie die fehlenden Unterschriften sammeln und es wird dann nur noch geprüft, ob diese notwendige Anzahl zusammen gekommen ist. Das Gesetz sieht vor, dass der Antrag auf Vorprüfung die Abgabefrist für die Unterschriften des Bürgerbegehrens hemmt (§26 (3) Satz 4 Gemeindeordnung NRW). Es gibt also eine Fristverlängerung um die Tage, die der Rat braucht, um über die Vorprüfung abzustimmen. Der Kreistag Düren hatte 2022 weniger als 30 Stunden für die Vorprüfung beim Bürgerbegehren zum Kreisnamen benötigt.

Wochenmarktbeschicker nutzen Trick

Der Antrag der Wochenmarktbeschicker wird hier jedoch zu einem Zeitpunkt gestellt, zu dem das Bürgerbegehren bereits an der Zahl der Unterschriften zu scheitern droht. Das ist vom Gesetzgeber so nicht vorgesehen, möglicherweise aber trotzdem zulässig.

Pech für die Wochenmarktbeschicker ist, dass bereits am Mittwoch die nächste Ratssitzung ansteht und man das Anliegen im Rathaus besonders zügig bearbeitet. Damit wird die erwünschte Fristverlängerung wohl weniger als eine Woche betragen.

Ob es der Initiative in der Woche gelingt, die weiteren Unterschriften zu sammeln, wird sich zeigen.

Die Bürgerinitiative benötigt 4.160 gültige Unterschriften. Erfahrungsgemäß sind 10 bis 20 % der Unterschriften ungültig. Typische Gründe sind Unlesbarkeit, falscher Wohnort, Duplikate. Fehlt nur eine der Unterschriften, ist das gesamte Bürgerbegehren unzulässig.

Hier ist der letzte Bericht über das Bürgerbegehren:

Die mobile Version verlassen