Mit den ersten kalten Tagen erinnert die Stadt Düren daran, dass Bürgersteige im Winter ordnungsgemäß gepflegt und ggfls. geräumt werden müssen. Verantwortlich dafür sind die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstück direkt an den jeweiligen Gehweg grenzt.
Wichtig ist dabei, dass auf Gehwegen grundsätzlich weder Salz noch andere taubildende Mittel verwendet werden dürfen. Sie sind – entsprechend den Vorgaben der städtischen Straßenreinigungssatzung – nämlich nur in ausdrücklich begründeten Ausnahmefällen erlaubt.
Die Gründe sind vielschichtig: So verursacht der unsachgemäße Gebrauch von Streusalz vielfach Umwelt- und Materialschäden. Bäume und andere Pflanzen verlieren an Vitalität, Böden versalzen und Haustiere können sich an Streusalz die Pfoten entzünden. Zudem gelangen Salze in Gewässer und das Grundwasser.
Als umweltfreundliche Alternativen zu Streusalz sollten Privatpersonen umweltfreundliche Alternativen wie abstumpfende Granulate nutzen. Der erlaubte private Einsatz von Streusalz in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen oder Gefahrenstellen wie Treppen und Gefäll- oder Steigungsstrecken, ist auf das notwendige Mengenmaß zu reduzieren.
Für Gehwege und den privaten Bereich wird die Schneeräumung mittels Schippe und Besen empfohlen.
Übrigens: Die öffentlichen Straßen werden wie gewohnt vom Dürener Service Betrieb (DSB) professionell gestreut. Hier ist der Einsatz alleine aus Verkehrssicherheitsgründen notwendig. Nur so können Unfälle verhindert, der öffentliche Nahverkehr aufrechterhalten und Rettungsdienste jederzeit ungehindert zu ihren Einsätzen gelangen.