Düren. Die Stadt Düren und der Kreis Düren haben gemeinsam mit den Trägern der freien Jugendhilfe eine neue Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz offiziell unterzeichnet.
Ziel der Vereinbarung ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern und die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure verbindlich, transparent und verlässlich zu gestalten.
Grundlage der neuen Vereinbarung sind umfangreiche gesetzliche Neuerungen der vergangenen Jahre, unter anderem durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW. Diese Regelungen konkretisieren den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und machen eine enge, strukturierte Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und freien Trägern notwendig.
Die neue Vereinbarung stellt sicher, dass alle Beteiligten nach einheitlichen fachlichen Standards arbeiten. Dazu gehören verbindliche Verfahren zur Risiko- und Gefährdungseinschätzung, klare Zuständigkeiten, institutionelle Schutzkonzepte in den Einrichtungen sowie eine stärkere Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien.
„Kinderschutz gelingt nur gemeinsam. Mit dieser Vereinbarung schaffen wir eine verlässliche Grundlage für eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten“, erklärt Christopher Löhr, Beigeordneter für Generationen, Demografie und Soziales der Stadt Düren. „Zwei Dinge sind dabei besonders wichtig: erstens muss der Kinderschutz immer einen präventiven Ansatz haben – wir wollen da sein, bevor etwas passiert. Und zweitens geht es um klare Handlungsstrukturen. Wie bei einem Brandschutzplan muss allen Beteiligten klar sein, welchen Weg muss ich nehmen, um Hilfe zu leisten oder zu bekommen.“
Auch der Kreis Düren unterstreicht die Bedeutung der neuen Regelung. Die für Kinder, Familie und Soziales zuständige Dezernentin des Kreises Düren, Elke Ricken-Melchert betont: „Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ist ein starkes Signal für gelebte Verantwortungsgemeinschaft. Wir sorgen damit für klare Strukturen, transparente Abläufe und hohe Qualitätsstandards im Kinderschutz. Das gibt Fachkräften Sicherheit – und Familien Vertrauen.“
Mit der neuen Vereinbarung wird zudem sichergestellt, dass fachliche Entwicklungen und neue Erkenntnisse im Kinderschutz regelmäßig überprüft und zeitnah in die Praxis übernommen werden. Die Kooperationsvereinbarung wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Vor der offiziellen Umsetzung werden die freien Träger umfassend über die Inhalte und Neuerungen informiert, um einen geordneten Übergang und eine einheitliche Anwendung in der Praxis zu gewährleisten.
