Düren. Die Stadt Düren zieht eine positive Zwischenbilanz des Projekts „MISSIMO“ des Landeskriminalamts NRW. In erster Linie geht es dabei um den unrechtmäßigen Bezug von Kindergeld. Wichtig ist dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, der Familienkasse und der örtlichen Polizeibehörde sowie dem regional zuständigen Jobcenter.
„Wir sind eine der ersten Kommunen, die sich an diesem Projekt beteiligen. Durch unsere Task Force Problemimmobilien haben wir bei uns in der Stadt schon ein sehr gutes Netzwerk und eine gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Behörden“, erklärt Bürgermeister Frank Peter Ullrich. „Auf diese Zusammenarbeit können wir im Projekt MISSIMO aufbauen, denn das Problem ist, dass die Familienkasse oft gar nicht erfährt, dass kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht, weil die Kinder über ein halbes Jahr nicht mehr in Deutschland sind oder die Familien gar nicht mehr hier wohnen.“
Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben Eltern, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, hier erwerbstätig sind oder Lohnersatzleistungen – also Arbeitslosengeld I, Rente oder Krankengeld beziehen. Wenn Kinder aber mehr als ein halbes Jahr nicht in Deutschland sind, erlischt der Anspruch auf vollständiges deutsches Kindergeld, danach wird nur ein deutlich reduziertes Kindergeld gezahlt.
Verschiedene Erkenntnisse der an MISSIMO beteiligten Behörden und Institutionen können darauf hinweisen, dass sich Kinder nicht mehr in Deutschland aufhalten, zum Beispiel wenn sie länger als vier Wochen am Stück nicht zur Schule gehen, Schuleingangs- und U-Untersuchungen nicht wahrgenommen werden oder es an der Meldeadresse keine Hinweise auf den Aufenthalt von Kindern gibt, weil etwa kein Kinderzimmer vorhanden ist. Gibt es genügend Indizien, kann die Familienkasse in Amtshilfe mit der Polizei die betreffende Familie konkret überprüfen. In Düren ergeben sich oftmals auch Hinweise aus den Einsätzen der Task Force Problemimmobilien.
„Der unrechtmäßige Bezug von Kindergeld erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung und ist damit eine Steuerstraftat“, erklärt Christine Käuffer, Beigeordnete für Recht, Sicherheit und Bürgerservice der Stadt Düren. „Daher sind die Behörden in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Hinweise auf Steuerbetrug den Finanzbehörden oder wie im Fall des Kindergeldes der Familienkasse zu melden.“
In der ersten Phase des MISSIMO-Projekts kamen so 13 Fälle mit insgesamt 32 nicht angetroffenen Kindern ans Licht. „Daraus ergibt sich ein vorläufiger Rückzahlungsbetrag von zu Unrecht gezahltem Kindergeld in Höhe von 16.000 Euro sowie zusätzlich verhinderte Zahlungen von Kindergeld im sechsstelligen Bereich. In allen Fällen erfolgen natürlich Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung“, berichtet Christine Käuffer weiter. „Letztendlich geht es nicht nur darum, den ungerechtfertigten Bezug von Kindergeld aufzudecken und zu bestrafen, sondern auch darum, ein Zeichen für die Menschen zu setzen, die ehrlich sind und durch ihre Steuerzahlungen das Kindergeld finanzieren!“
