Ihre Anzeige hier? Jetzt informieren

So viel Geld bringen Parksünder in Düren

Knöllchen am Scheibenwischer (Foto: Pixabay)

In Düren gibt es immer mehr Anzeigen gegen Parksünder. Das hat der städtischen Kasse im vergangenen Jahr mehr als 1,6 Millionen Euro Einnahmen beschert. Die Anzahl der abgeschleppten Fahrzeuge hat sich im Vergleich zum Jahr 2023 sogar mehr als verdoppelt. Diese Daten liefert die Stadtverwaltung als Antwort auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion für die Sitzung des Stadtrats am morgigen Mittwoch, 20. Mai.

Deutlicher Anstieg der Verfahren gegen Parksünder

Gegen Falschparker wurden im Jahr 2025 in Düren Bußgelder in Höhe von 1.663.199, 27 € verhängt. Das sind fast 280.000 Euro mehr als vor zwei Jahren. Insgesamt gab es 65.092 im ruhenden Straßenverkehr, was eine Steigerung um rund 12.000 Verfahren gegenüber 2023 bedeutet. Die betroffenen Personen kassierten außerdem zusammen 42 Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg, wobei diese erst ab 55 Euro Bußgeld vergeben werden.

Die Anzahl der Fremdanzeigen, also Hinweise von Dritten, ist 2025 gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken auf 1096 Anzeigen, aber ebenfalls deutlich höher als der Wert des Jahres 2023 mit 755 Fällen. Von den 1096 Anzeigen wurden 203 nicht weiter verfolgt. Als Gründe dafür werden Verstöße auf Privatgelände oder zu schlechte Fotos genannt.

Mehr als 1.000 Fahrzeuge abgeschleppt

Wer sein Auto falsch parkt, muss damit rechnen, dass es abgeschleppt wird. Das ist im vergangenen Jahr 1014 mal passiert. Damit hat sich der Wert gegenüber 2023 (501 Abschleppungen) mehr als verdoppelt. In der Hälfte der Fälle wurde unberechtigt ein Behinderten-Parkplatz genutzt. Ein Fünftel bezog sich auf Halteverbote an Baustellen, die restlichen 30% parkten widerrechtlich auf Gehwegen und vor Einfahrten oder die Parkscheibe oder der Parkschein war abgelaufen.

Vielfältige Tatbestände erschweren Auskunft

Die Grünen-Fraktion wollte auch zu den Parksündern insgesamt Begründungen für die Anzeigen erfahren. Eine detaillierte Auskunft ist laut Antwort der Verwaltung jedoch nicht möglich. Es gibt demnach mehrere hundert Tatbestände im Bußgeldkatalog, die einzeln in der Datenbank abgerufen müssten. So seien zum Beispiel bei „kein Parkschein“ mehrere Begründungen möglich.

Die mobile Version verlassen