Zu schlechtes Internet bleibt in vielen Orten in Deutschland ein Problem. Auch im Kreis Düren ist ein Glasfaseranschluss längst noch nicht selbstverständlich. Die Telekommunikationsfirmen bauen die Glasfaser oft nur dort aus, wo es sich für sie wirtschaftlich lohnt. An diesem Punkt steht die sogenannte Gigabit-Richtlinie 2.0 an, ein Förderprogramm des Bundesministeriums. Damit soll das schnelle Internet auch an weniger beachtete Orte kommen. Für die Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Die Stadt Düren will die Antragstellung und die Umsetzung an den Kreis abgeben.
Was ist die Gigabit-Richtlinie 2.0?
Die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“, bekannt als Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0, wurde ursprünglich bereits am 31. März 2023 vom damaligen Bundesministerium für Digitales und Verkehr veröffentlicht. Sie soll den Ausbau der Glasfaser dort unterstützen, wo privatwirtschaftliche Unternehmen weniger aktiv sind, weil es für sie wirtschaftlich nicht lohnt. Die betroffenen Gebiete können Förderanträge stellen. Genau drei Jahre später erschien die dritte Änderung dieser Richtlinie. Dadurch soll das Verfahren vereinfacht werden, aber gleichzeitig auch die ausgewählten Gebiete und Fördersummen beschränkt werden.
Stadt Düren reagiert auf neuen Aufruf
Zusammen mit der Änderung erschien April 2026 ein neuer Förderaufruf des Ministeriums. Auf diesen Aufruf reagiert nun die Dürener Politik. Im Haupt- und Finanzausschuss steht am 8. Juli eine Beschlussvorlage auf der Tagesordnung. Die Stadt Düren beschließt demnach, die wesentlichen Aufgaben rund um die Gigabit-Richtlinie an den Kreis abzugeben. Der Kreis soll die Vorarbeit leisten, die Gespräche mit Unternehmen und eine Markterkundung beeinhalten. Wenn dies geschehen ist, soll zum Stichtag 15. September 2026 ein Förderantrag gestellt werden. Über die konkrete Umsetzung und eventuelle Eigenanteile der Stadt soll später entschieden werden.
Wie läuft die Förderung für schnelles Internet?
Bevor eine Förderung möglich ist, müssen die Kommunen Gespräche mit den Telekommunikationsunternehmen führen. In diesen sogenannten Branchendialogen wird festgestellt, wo die Unternehmen selbst Glasfaser bauen und wo nicht. Im Markterkundungsverfahren müssen die Unternehmen dann weitere Informationen über die aktuelle Infrastruktur, die verfügbaren Internetanschlüsse und die konkreten Ausbaupläne liefern.
Die Fördersumme ist durch die neuste Änderung der Richtlinie auf 40 Millionen Euro gedeckelt. Die Anträge werden nach einem Punktsystem bewertet und priorisiert. Wichtig sind dabei der Anteil von Adressen mit einer Download-Geschwindigkeit von weniger 30 Mbit/s. die möglichen Nutzung von Synergien bei bereits geplantem, aber nicht vollständigem Ausbau, die Einwohnerdichte und interkommunale Zusammenarbeit.
Die aktuelle Situation in Düren
In der Beschlussvorlage wird darauf verwiesen, dass das Engagement der Telekommunikationsunternehmen in der Stadt Düren bisher nicht ausreicht. Es gab zwar in den vergangenen Jahren einige Ausbaupläne. Dazu zählen Aktivitäten der Deutschen Telekom in der Innenstadt sowie von Soco Network in den westlichen südlichen Stadtteilen. Der Ausbau wurde aber bisher unvollständig umgesetzt. Deshalb soll die Förderung beantragt werden. Die Stadt rechnet mit einem Eigenanteil in Höhe von etwa 15%. Eine genauere Berechnung ist jedoch nach der Auswertung der Daten möglich.
