Überarbeitete Gemeingebrauchsverordnung für den Obersee in Kraft getreten
Während für den Hauptsee der Rurtalsperre Schwammenauel eine Nutzungsordnung gilt, die der Wasserverband Eifel-Rur als Seeeigentümer selbst erlassen hat, besteht für den Obersee eine „Ordnungsbehördliche Verordnung für die Zulassung und Regelung des Gemeingebrauchs“ durch die Bezirksregierung Köln. Dies resultiert aus der Tatsache, dass der Obersee ein Trinkwasserspeicher ist, aus dem Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung für den Großraum Aachen entnommen wird. Auch für die anderen Talsperren des WVER, die Trinkwasserrelevanz haben, gelten solche Verordnungen. Ziel der Verordnungen ist es, Gefährdungen von der öffentlichen Wasserversorgung abzuwenden.
Die Gültigkeit der bisherigen Verordnung lief am 30. Juni dieses Jahres aus und wurde durch eine überarbeitete Verordnung ersetzt, die ab dem 01. Juli für die nächsten 20 Jahre bis zum 30. Juni 2046 in Kraft trat. Die Verordnung regelt die Möglichkeit zum Befahren des Sees mit Ruder-, Tret- und Angelbooten, das Verbot des Badens und Schwimmens mit Ausnahme des Naturfreibads Einruhr, das Fischen und Angeln sowie die Fahrgastschifffahrt (mit treibstofffreien Elektrobooten). Hier hat es keine Veränderungen zur vorherigen Verordnung gegeben.
Jedoch kann in Zukunft die zuständige Wasserbehörde die festgelegten Regelungen in Abstimmung mit dem Wasserverband Eifel-Rur als Gewässereigentümer einschränken oder gänzlich untersagen, wenn dies im Kampf gegen einen Befall des Obersees und seiner Ufer mit invasiven Neobiota erforderlich sein sollte. Dabei handelt es sich um ortsfremde Tier- und Pflanzenarten, die durch den Menschen in ein Gebiet eingeschleppt wurden, in dem sie nicht natürlich vorkommen, und die ein Ökosystem destabilisieren können.
Die Bezirksregierung Köln hat im Vorfeld dieser Änderung ein Einvernehmen mit dem WVER als Eigentümer des Sees und der WAG als Trinkwasserproduzenten, der auf die Vorräte des Obersees zurückgreift, erzielt. Die geänderte Verordnung wurde im Amtsblatt 24/2026 der Bezirksregierung Köln vom 15. Juni 2026 veröffentlicht. Sie kann auch auf der Homepage des WVER im Bereich Talsperren und der dort hinterlegten Nutzungs- und ordnungsbehördlichen Verordnungen unter www.wver.de eingesehen werden.