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Vorübergehende Einbahnstraßenregelung in der Kölner Landstraße

Baustelle mit Warnleuchte (Foto: Markus Schnitzler)

Die Kanalbauarbeiten in der Kölner Landstraße machen es erforderlich, dass in dieser Straße ab kommenden Montag (03.05.) stadteinwärts eine Einbahnstraßenregelung eingerichtet werden muss. 

Die Kölner Landstraße kann dann in dieser Richtung nur noch bis zur Yorckstraße befahren werden. Stadtauswärts kann der Verkehr wie bisher fahren.

Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden gebeten, die kürzlich fertiggestellte Umgehungsstraße B 56n zu nutzen, um in die Stadt hineinzufahren. Eine entsprechende Umleitung ist ausgeschildert.

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