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Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2024/2025

Symbolbild Rathaus (Foto: Markus Schnitzler)

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Düren weist auf die Anmeldetermine für die schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2024/2025 hin.

Danach werden zu diesem Schuljahr die Kinder schulpflichtig, die bis zum 01.10.2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben, also die Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem 01. Oktober 2017 und dem 30. September 2018 geboren sind. Nach dem 30. September 2018 geborene Kinder können ebenfalls angemeldet werden; die Entscheidung über die Aufnahme dieser Kinder ist dann aber abhängig vom Ergebnis der Prüfung der Schulfähigkeit.

Die Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2024/2025 für den Bereich der Stadt Düren erfolgt von Montag, den 18.09.2023 bis Freitag, den 29.09.2023, von 10 Uhr bis 12 Uhr, in der Grundschule.

Die Eltern werden gebeten, vorab telefonisch mit der Schule einen Anmeldetermin zu vereinbaren. Zur Schulanmeldung erhalten die Eltern vom Schulverwaltungs- und Sportamt der Stadt Düren ein Benachrichtigungsschreiben mit Hinweis auf diese Regelung. 

Es steht den Eltern weiterhin die Wahl der Grundschule und der Schulart (Städt. Kath. Grundschule oder Städt. Gemeinschaftsgrundschule) für ihr Kind frei. Den Rahmen bildet dabei die Aufnahmekapazität der jeweiligen Schule. Die Anmeldung ist aber nur an einer Schule möglich. 
Für die Anmeldung sind vorzulegen: Das Benachrichtigungsschreiben der Stadt Düren, die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch, ein Personalausweis oder Reisepass des anmeldenden Elternteils, der Nachweis nach dem Masernschutzgesetz sowie die ausgefüllte „Erklärung zur Schulanmeldung und zum Sorgerecht“ (diese Erklärung haben die Eltern zusammen mit der Benachrichtigung erhalten).

Soll das Kind eine Privatschule besuchen, so müssen sich die Eltern bei dieser Schule nach dem Anmeldeverfahren erkundigen.  

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