Lärm am späten Abend oder in der Nacht kann zu Streit und Unruhe führen. Deshalb gibt es Regeln zu sogenannten Sperrzeiten, in denen Ruhe herrschen soll. So sind laut Landes-Immissionsschutzgesetzes grundsätzlich zwischen 22.00 Uhr abends und 6.00 Uhr morgens laute Tätigkeiten verboten. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Tage und Veranstaltungen.
Die Stadt Düren hat diese Regeln für ihren Bereich nun überarbeitet. Die neue Version steht auf der Tagesordnung für die Ratssitzung am morgigen Mittwoch. Dabei fällt vor allem ein Stadtteil auf.
Neue Regeln für Nord-Düren
Eine zusätzliche Regelung gibt es für das Sanierungsgebiet in Nord-Düren. Hier wird die allgemeine
Sperrzeit von Schank- und Speisewirtschaften auf 1.00 Uhr vorverlegt. Üblich sind in Düren Sperrzeiten in der Gastronomie von 5.00 bis 6.00 Uhr, die einen durchgehenden Betrieb verhindern. Betroffen von der Verkürzung ist dabei das Gebiet rund um die Kirche St. Joachim, Karlstraße, Johanniterstraße bis Josefstraße (siehe Karte).
Als Gründe für diese Sonderregelung nennt die Verwaltung in der Beschlussvorlage folgende Gründe: „häufige Störungen der Nachtruhe, eine hohe Kriminalität in diesem Gebiet, Anzeichen für Drogenhandel, undurchsichtige Betriebsstrukturen und häufige Betreiberwechse“.
Allgemeine Aufhebung der Sperrzeiten
In manchen Nächten, in denen traditionell im Rahmen des Brauchtums viel gefeiert wird, ist die allgemeine Sperrzeit für für Schank- und Speisewirtschaften aufgehoben. Das gilt für die Silvester- und Mainacht. Außerdem darf es an den Haupttagen der Karnevalssession lauter werden, nämlich in der Nacht nach Weiberfastnacht sowie den Nächten von Karnevalssamstag durchgehend bis Karnevalsdienstag.
Sperrzeiten bei Veranstaltungen
Auch für mehrere Großveranstaltungen in Düren gibt es besondere Sperrzeiten. So ermöglichen die Ausnahmen die bekannten langen Öffnungszeiten der Annakirmes: am ersten Samstag sowie vom Donnerstag bis zweiten Sonntag jeweils bis 2.00 Uhr, am Abschlusstag bis Mitternacht und an den anderen Tagen bis 0.30 Uhr.
Für das Dürener Stadtfest gelten Sperrzeiten Freitag- und Samstagnacht bis 1.00 Uhr und am Sonntag bis 23.00 Uhr. Außerdem gibt es eine pauschale Regel für Schützenfeste, Maifeste und Kirmesveranstaltungen in den Dürener Stadtteilen. Dort kann in den Nächten von Freitag bis Dienstag jeweils bis 2.00 Uhr gefeiert werden.