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30 % der Dürener dürfen den Integrationsrat wählen – viele wissen es nicht

Frank Peter Ullrich und Sabine Kieven laden zur Teilnahme an der Wahl zum Integrationsrat auf

In einer Woche findet die Kommunalwahl statt. Die Wahlplakate der bekannten Parteien und einiger Wählervereinigungen sind überall im Stadtgebiet präsent.

Weniger bekannt ist, dass gleichzeitig auch der Integrationsrat gewählt wird. Das liegt nicht an der Zahl der Wahlberechtigten – denn in der Stadt Düren sind 28.933 Menschen mit internationaler Familiengeschichte stimmberechtigt. Darauf wies Sabine Kieven, Integrationsbeauftragte der Stadt Düren, hin.

Im Verhältnis zu den rund 68.000 Wahlberechtigten bei der Stadtratswahl ist das eine beachtliche Zahl. Möglicherweise sind sogar einige Wahlberechtigte nicht erfasst worden. Bürgermeister Frank Peter Ullrich erklärte:
„Bei den Menschen, die in Düren eingebürgert wurden, kennen wir die Geschichte und die vorherige Staatsangehörigkeit. Bei Menschen, die nach ihrer Einbürgerung nach Düren gezogen sind, fehlt uns diese Information.“

Aktuell hat Düren 95.359 Einwohner (Quelle) Damit sind 30 % der Dürener wahlberechtigt für den Integrationsrat und 71% wahlberechtigt für Stadtrat und Bügermeister.

Stimmzettel und Wahlbenachrichtigung sind gelb

Wer keine gelbe Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber einen Migrationshintergrund hat, kann sich im Bürgerbüro melden. Dort werden die Unterlagen geprüft, und eine Teilnahme an der Wahl ist weiterhin möglich. Der Stimmzettel ist gelb und wird in eine eigene Urne eingeworfen.


Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für den Integrationsrat sind:

  • Ausländer mit Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis,
  • nicht-deutsche EU-Bürger,
  • Deutsche mit zweiter Staatsangehörigkeit,
  • Personen, die in Deutschland eingebürgert wurden,
  • Kinder ausländischer Eltern, die bei Geburt Deutsche wurden,
  • Aussiedler mit ausländischer Staatsangehörigkeit,
  • Staatenlose sowie
  • anerkannte Geflüchtete.

Zusätzlich gilt:

  • Mindestalter 16 Jahre,
  • seit mindestens einem Jahr Aufenthalt in Deutschland,
  • Hauptwohnsitz seit spätestens 29.08.2025 in Düren.

Der Integrationsrat besteht in Düren aus 13 direkt gewählten Mitgliedern sowie 6 ordentlichen Mitgliedern des Stadtrats.

Aufgaben des Integrationsrats

Rechtlich übernimmt der Integrationsrat die gleichen Aufgaben wie andere Ausschüsse des Stadtrats. Er kann Beschlüsse vorbereiten und dem Stadtrat direkt zur Abstimmung vorlegen.

Die Mitglieder stammen oft aus Vereinen, die von Menschen mit Migrationshintergrund gegründet wurden. In Düren gibt es schätzungsweise 70 bis 80 solcher Vereine, von denen sich viele in Listen zusammengeschlossen haben, um ihre Chancen bei der Wahl zu erhöhen.

In der Praxis sind es besonders engagierte Dürenerinnen und Dürener, die sich ehrenamtlich für Integration einsetzen – etwa durch Unterstützung bei Behördengängen oder beim Lösen alltäglicher Probleme.

Sabine Kieven betonte, dass die Wohnsituation für viele Migranten besonders schwierig sei. Häufig führe bereits ein ausländisch klingender Name dazu, dass Bewerber keine Chance auf eine Wohnung hätten. Hier engagiert sich der Integrationsrat. Auch Themen wie Rassismus und die interkulturelle Öffnung der Verwaltung stehen regelmäßig auf der Agenda des Integrationsrats.

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