Düren. Nach Ablauf der Wahlzeit des Rates der Stadt Düren am 31. Oktober 2020 ist der Jugendhilfeausschuss der Stadt Düren neu zu bilden. Dem Jugendhilfeausschuss gehören 6 Frauen und Männer an, die auf Vorschlag der im Bereich des Stadtjugendamtes Düren wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Rat der Stadt zu wählen sind. Die Träger der freien Jugendhilfe können ihre Vorschläge bis zum 31. Juli beim Bürgermeister bzw. beim Jugendamt einreichen.
Bei der Einreichung der Wahlvorschläge ist darauf zu achten, dass jeweils auch eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter benannt werden. Die vorgeschlagenen Frauen und Männer müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Düren haben. Eine weitere Voraussetzung für die Wählbarkeit ist die Vollendung des 18. Lebensjahres. Alle Vorgeschlagenen müssen in der Jugendhilfe erfahren und tätig sein.