Das Jahr 2026 bringt deutliche Entlastung für die kommunalen Haushalte im Kreis Düren. Dank der Altschuldenhilfe der schwarz-grünen Landesregierung werden verschiedenen Kommunen im Kreis insgesamt über 66,6 Millionen Euro Schulden abgenommen. Die konkreten Zahlen wurden an diesem Dienstag bekannt gegeben. „Das ist eine extrem frohe Botschaft für den Kreis Düren”, so Antje Grothus, Grüne Landtagsabgeordnete für den Kreis. „Als schwarz-grüne Koalition halten wir Wort, packen das seit Jahrzehnten bekannte Problem an und beteiligen uns mit Landesgeld, um den Schuldenberg unserer Städte und Gemeinden abzutragen.”
Der Landtag hatte das Altschuldenentlastungsgesetz in diesem Juli beschlossen. Insgesamt beläuft sich die Hilfe auf 50 Prozent der bereinigten kommunalen Liquiditätskredite und damit rund 8,9 Milliarden Euro. Damit die Altschuldenübernahme zu einer spürbaren Entlastung in den betroffenen Städten und Gemeinden führt, hat die schwarz-grüne Landesregierung eine gezielte Hilfe für die mit über 1.500 Euro pro Kopf am stärksten verschuldeten Kommunen vorgesehen. Ihnen werden sämtliche Altschulden oberhalb dieser Schwelle unmittelbar abgenommen. Darüber hinaus können alle Kommunen profitieren, deren Kassenkredite mehr als 100 Euro pro Kopf betragen. Für die Kommunen im Kreis Düren bedeutet dies:
- Heimbach: 9.794.752 Euro (60,0 %)
- Hürtgenwald: 6.401.722 Euro (41,1 %)
- Inden: 10.874.253 Euro (48,8 %)
- Jülich: 30.441.312 Euro (41,1%)
- Kreuzau: 15.848.841 Euro (41,1%)
- Langerwehe: 10.490.962 Euro (41,1%)
- Linnich: 7.018.143 Euro (41,1 %)
- Merzenich: 1.050.644 Euro (41,1%)
- Nideggen: 2.447.014 Euro (41,1%)
„Unsere Kommunen befinden sich in der größten Finanzkrise der Nachkriegszeit”, so Grothus. „Wir nehmen die Hilferufe der kommunalen Familie weiterhin sehr ernst und stehen entschlossen an ihrer Seite. Mit dem Altschuldenentlastungsgesetz und dem NRW-Plan unternehmen wir im Rahmen der Möglichkeiten des Landes wichtige Entlastungen. Damit stärken wir die kommunale Handlungs- und Investitionsfähigkeit. Gemeinsam mit Städten, Kreisen und kommunalen Verbänden fordern wir auch die Bundesregierung auf, ihren Teil der Verantwortung für die Kommunen in ganz Deutschland zu übernehmen. Wer bestellt, bezahlt – das muss endlich auch für den Bund gelten.”
Als „übermäßig“ im Sinne des Altschuldengesetzes Nordrhein-Westfalen gilt der Bestand von Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in einer Kommune dann, wenn dieser eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro je Einwohnerin und Einwohner nach Berücksichtigung eines Abzugsbetrages übersteigt. Maßgeblich ist der Bestand an Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Stichtag 31. Dezember 2023 sowie die amtliche, von dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen auf diesen Stichtag fortgeschriebene Bevölkerungszahl, die in der Anlage zu diesem Gesetz festgesetzt ist.
Weitere Informationen zu allen beteiligten Kommunen finden Sie hier:
https://www.mhkbd.nrw/system/files/media/document/file/mhkbd_23.12.2025_anlage-
1.pdf






