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DSB: Mehrweg in der Gastronomie-Informationsveranstaltung


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Seit dem 1.1.2023 gelten die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes in der Gastronomie. Der Dürener Service Betrieb lädt hierzu zu einer Informationsveranstaltung ein.

Plastikmüll ist überall. In den Meeren, in den Flüssen in unseren Wald- und Wiesenlandschaften. Man kennt die Bilder. Gegen den wilden Müll geht die europäische Union mit rechtlichen Mitteln vor. Seit sie 2019 die neue EU Richtlinie erlassen hat, sind bekanntermaßen Wattestäbchen, Luftballons, Trinkhalme etc. verboten. Die EU-Rahmenrichtlinie sieht außerdem eine Kennzeichnungspflicht für Einwegkunststoffartikel vor.

Mit den Artikeln 33 und 34 des Verpackungsgesetzes wurde die EU Rahmenrichtlinie in deutsches Recht umgewandelt. Danach müssen seit dem 1.1.2023 die Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, also To-Go Verpackungen, eine alternative Mehrwegverpackung anbieten. Ausnahmen hiervon gibt es lediglich für z.B. Imbissläden mit einer Verkaufsfläche unter 80 qm oder weniger als 5 Beschäftigten. In diesen Fällen muss kein Mehrwegsystem angeboten werden sondern der Kunde darf eigene Mehrwegbehälter nutzen.

Der Dürener Service Betrieb lädt daher alle Interessierten am 30.05.2023, 15.00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den DSB/ Paradiesstraße 17 ein. Nicole Lürken von der Abfallwirtschaft Aachen AWA GmbH wird zu dem Thema rund um das Einwegkunststoffverbot und das Verpackungsgesetz informieren. Anbieter von Mehrwegprodukten werden bereits funktionierende Mehrwegsysteme vorstellen. Die Moderation übernimmt Georg Schmitz, Vorsitzender des Ausschusses für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz.