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Arbeitsgemeinschaft Windenergie Eifel & Börde (AG-W) zur LEP Offenlage

Windräder in der Landschaft

Zur Überwindung der Energiekrise und zur Rettung des Klimas überbieten sich politische Parteien in Bund und Land mit flächendeckenden Ausbauplänen für Windenergieanlagen im ländlichen Raum, ohne auf die Belastungsgrenzen von Mensch, Natur und Landschaft Rücksicht zu nehmen. Foto: ag-w / Rüdiger Hugo


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Eine Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Windenergie Eifel & Börde zur „Offenlage des überarbeiteten Landesentwicklungsplans (LEP) Erneuerbare Energien (EE) des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen“ (https://www.wirtschaft.nrw/landesplanung)

Das „Wind-Energieflächen-Bedarfs-Gesetzes“ des Bundes (WindBG) fordert vom Land NRW einen prozentualen Anteil der Landesfläche die für Windenergie auszuweisen und nennt eine Mindestvorgabe von 1,1% bis zum 31.12.2027 und weitere 0,7% (insg. 1,8%) bis zum Stichtag 31.12.2032. Die Landesregierung NRW – ganz Musterschüler der Transformations-Ideologie – hat sich das Ziel gesetzt die Erfüllung der Flächenvorgaben deutlich vor den Fristen des Bundes zu erreichen. Sie plant die 1,8% Vorgabe bereits bis 2025 zu erreichen. Dazu soll der Landesentwicklungsplan (LEP) geändert werden.

Vom 14. Juni bis 28. Juli hatten Bürger und Verbände die Möglichkeit Stellungnahmen zu dem LEP-Änderungs- Entwurf abzugeben. Dass die Offenlage in den NRW Schulferien stattfand und daher nur mäßige Resonanz zu den brisanten Neuformulierungen zu erwarten war, war sicher nur ein Zufall.

Der Entwurf des überarbeiteten LEP sieht im Ziel 10.2-2 vor, das Land in sechs Planungsregionen – entsprechend der Zuständigkeitsbereiche der Bezirksregierungen sowie des Regionalverbandes Ruhr – aufzuteilen. Die Bezirksregierungen sollen sich um die Ausweisung der Windenergiebereiche – bezogen auf einzelne Kommunen und Kreise – in den aufzustellenden Regionalplänen kümmern. Die finale Entscheidung treffen die Regionalräte.

Damit werden eine weitgehende Aushebelung und der Verlust der kommunalen Planungshoheit einhergehen. Die Städte und Gemeinden werden in ihren grundgesetzlichen Rechten über ihr Gemeindegebiet zu bestimmen unverhältnismäßig beschränkt. Für die Planungsregion der Bezirksregierung Köln sind mindestens 15.682 ha auszuweisende Windvorrangflächen festgelegt. Diese Vorgabe ist als Ziel 10.2.-2 „Vorranggebiete für die Windenergienutzung“ formuliert. Wobei „Ziele“ im LEP als eine gesetzlich verbindliche Vorgabe zu werten sind. Die Region Köln weist mit 15.682 Hektar die größte Fläche aller Planungsregionen aus. Schwer belaste durch die Vorgaben zum massiven Windradausbau sind vor allem die südwestlichen Eifelkreise Euskirchen und Düren.

Der Grundsatz 10.2-3 zu Allgemeinen Siedlungsbereichen einen Vorsorge Abstand von 1500 Metern einzuhalten soll nun endgültig gestrichen werden. Zusätzlich sollen die möglichen Höhenbeschränkungen von Windanlagen entfallen. Der Landtag hatte, mit den Stimmen der schwarz-grünen Koalition noch im März 2023, ausdrücklich der Mindestabstand von Windindustrieanlagen – zu den Wohngebäuden im Innenbereich – von 1000 Metern bestätigt. (Dazu gab es auch ein Versprechen von MP Wüst an die Wähler an diesem Mindestabstand festzuhalten) Aber bereits Anfang Juli 2023 (nur drei Monate später) hat nun die CDU mit ihrem grünen Koalitionspartner im Landtag ein Gesetz eingebracht, um diesen für die Lebensqualität der betroffenen Anwohner essenziellen Mindestabstand, ersatzlos zu streichen. In Zukunft sollen Windindustrieanlagen (WIA), bei Höhen von 250 Metern bis auf 700 Meter an die Ortsbebauung heranrücken können. Im Außenbereich wird die Abstandsstrecke zu Wohnhäusern auf 2H reduziert – 500 Meter sind genug, meint die Landesregierung. Das wird die Akzeptanz von Windanlagen bei den Bürgern nicht verbessern.

Die Arbeitsgemeinschaft Windenergie fordert den Mindestabstand von 1.000m zwischen
industriellen Windanlagen und Wohnhäusern beizubehalten!

Der massive Ausbau der Windindustrieanlagen (WIA) soll sich in Zukunft auch nicht mehr an die bisher gültigen Beschränkungen für Wälder und Naturschutzgebiete halten. Ziel 10.2-6: Nadelwälder sollen künftig für die Windenergienutzung freigegeben werden. Als Nadelwald gelten auch Mischwälder, wenn der Nadelholzanteil des Waldes mehr als 50% beträgt Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass auch Kommunen ihre Nadelwaldflächen für die Planung von kommunalen Windenergiezonen in Zukunft nutzen können. Mit diesen verbindlichen Zielvorgaben würden rund 340.000 ha Nadelwald in NRW zur industriellen Verspargelung geöffnet!

In „Bereichen für den Schutz der Natur“ (BSN) – Ziel 10.2-8, sollen künftig Vorranggebiete für die Windenergienutzung festgelegt werden können. Begründet wird das damit, dass der Ausbau erneuerbaren Energien „im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dient.“ Solarparks werden dann auch auf naturbedeutsamen Flächen errichtet werden können (Grundsatz 10.2-17). Auch auf Brachflächen und „Flächen von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“, werden – geht es nach dem künftigen LEP – Solaranlagen entstehen. In solchen Gebieten sind massive Konflikte mit dem Natur- und Artenschutz abzusehen, sind sie doch Rückzugsgebiete seltener Fauna und Flora. „Künstliche oder erheblich veränderte Oberflächengewässer“ (Stauseen?) sind in Zukunft nicht mehr vor großflächigen schwimmenden Solarparks sicher.

Die geplanten Änderungen des LEP werden weite Bereiche des Landes NRW in Industriegebiete umwandeln und die Lebensqualität der Menschen auf dem Land und die verbliebenen Naturräume und Wälder in NRW schwer belasten. Die Arbeitsgemeinschaft-Windenergie Eifel-Börde lehnt eine überhastete großflächige Öffnung der Lebens- und Naturräume für die Windenergie in der Eifel und Börde ab: Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die angestrebten Ziele der Bundes- und Landesregierung zu einer Stromversorgung von 100 % aus Erneuerbaren Energien (EE) aus Wind- und Solarenergie zu kommen, naturwissenschaftlich nicht möglich ist. Deutschland benötigt in der Spitze elektrische Energie von 70-80 Gigawatt (GW) an Stromkapazität, bei einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 500 Terawattstunden. Nach dem Abschalten von Kohle und Kernkraftwerken, letztere am 15. April 2023, soll das Schwergewicht der Stromerzeugung durch Windindustrieanlagen (WIA) erfolgen. Diese sind aber jeden Monat, an ca. 6-7 Tagen – witterungsbedingt, nicht in der Lage mehr als 1-3 Prozent! der technischen notwendigen Kapazität an Strom zu erbringen: Also an ca. 80 Tagen im Jahr leisten Windräder – bedingt durch Flaute – fast nichts. Das ist fast ein Viertel der jährlichen Betriebszeit! Dies gilt im Übrigen auch für Windanlagen auf See. Wenn es hingegen – zeitweise – genug Wind und Sonne gibt, dann ist bereits heute – also ohne weiteren Ausbau, eine Stromleistungs-Kapazität von über 120 GW an EE vorhanden, also 50% mehr als notwendig.Eine zusätzliche Aufstockung der Windenergie um 10.000 Anlagen, wie nach den Zielvorgaben der Bundesregierung bis 2030 gewünscht, wird diese volatilen und sprunghaften Versorgungsleistung verstärken aber leider an der zeitweisen Nichtversorgung durch Erneuerbare Energien nichts ändern.

Benötigt werden hingegen verlässliche Stromquellen, die jederzeit die angeforderte Strommenge punktgenau für Industrie und Verbraucher zur Verfügung stellen können. Die Annahme unserer Politiker, dass ein Industrieland wie NRW sich besonders auf den Ausbau fluktuierender Windenergie für die Stromversorgung stützen kann, ist ein Irrweg und verkennt die Notwendigkeit einer kalkulierbaren und jederzeit verfügbaren Grundlast im Netz.

Für diesen Irrweg ist die Landeregierung bereit den Lebensstandard und die gesundheitliche Unversehrtheit ihrer Bürger zu opfern. Noch vor zwei Jahren hatte die letzte CDU/FDP-Landesregierung im neuen Landesentwicklungsplan die Mindestabstandsflächen von Windanlagen zur Wohnbebauung auf 1500 Meter festgeschrieben. Davon ist heute – nur zwei Jahre später – keine Rede mehr. Die CDU lässt sich von der Klimahysterie ihrer grünen Koalitionspartner in ein unverantwortliches Abenteuer zu Lasten der Menschen und ihrer Arbeitsplätze treiben. Die große Transformation der Energiesysteme verkennt die wichtigste wirtschaftlichen Grundlage unseres – noch – vorhandenen Wohlstandes: Billige, ausreichend zur Verfügung stehende Energie, wenn diese gebraucht wird. Genau das aber können die Wind- und Photovoltaikanlagen nicht leisten!

Trotzdem wird weiter im Land eifrig an einer Umsetzung des „Wind-Energieflächen-Bedarfs-Gesetzes“ des Bundes (WindBG) gebastelt. Auch wenn bereits heute bei stärkeren Windbewegungen der in Deutschland produzierte Strom abgeregelt werden muss, weil die Leitungsnetze und Stromspeicher fehlen. Eine wissenschaftliche Technologiefolgen-Abschätzung dieser Planung wäre dringend geboten, bevor man kostbare und knappe Landschaftsbereiche in unserem dicht besiedelten Land in Industrieflächen verwandelt. Es wäre sinnvoller sich rechtzeitig und vorausschauend auf eine Veränderung des Wettergeschehens einzustellen, vorhandene technologische Angebote zur CO2-Minderung – wie das CCS-Verfahren – zu nutzen, statt mit untauglichen Mitteln der sicheren Energieversorgung ein Ende zu bereiten.

Weitere Informationen zur Änderung der LEP aus dem Netz: