In der heutigen Ratssitzung hat der Rat der Stadt Düren seinen eigenen Beschluss vom 05.06. zur Wahl von Christopher Löhr zum Beigeordneten aufgehoben.
Anschließend wurde der Beschluss vom 20.03.2024 wiederholt und klargestellt, dass die Auswahl ergebnisoffen erfolgt. Hierzu wurde beschlossen „Der Rat der Stadt Düren stellt fest, dass das Stellenbesetzungsverfahren nach dem Grundsatz der Bestenauslese ergebnisoffen gemäß Art. 33 GG erfolgt und beauftragt die Verwaltung dies durch eine entsprechende Pressemitteilung öffentlich klarzustellen.“ (Beschluss im Ratsinformationssystem)
Über die geplanten Beschlüsse hatten wir bereits hier berichtet:
Damit sind Interessenten aufgerufen, sich auf die Stelle zu bewerben, die seit August 2022 mit Christopher Löhr (LinkedIn) besetzt ist. Christopher Löhr war von 2020 bis 2022 für B90/Die Grünen im Rat der Stadt Düren.
Die Anforderungen an die Bewerber sind unter anderem:
- Führungserfahrung in der Leitung einer großen Organisationseinheit
- Kenntnisse der örtlichen Sozial-, Bildungs- und Förderlandschaft
- Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber den Erstwohnsitz in der Stadt Düren nimmt.
Die Stelle ist nach B3 besoldet. Hier liegt das Grundgehalt bei 8.657,80€ .
Das sagte die Politik zur Entscheidung
Dagmar Nietan (SPD) entschuldigte sich dafür, dass ihr Äußerungen dazu beigetragen haben, dass man in eine unklare Situation geraten ist.
Bürgermeister Frank Peter Ullrich verwies darauf, dass die Beigeordneten-Wahl immer im Spannungsverhältnis eines korrekten Stellenbesetzungsverfahrens und einer politischen Entscheidung durchzuführen ist. Getätigte Äußerungen könne man in digitalen Zeitalter nicht aus der Welt schaffen.
Insbesondere solle der Schutz des Ehrenamts (anm.d.Red: Ratsmitglieder arbeiten ehrenamtlich) berücksichtigt werden. Jeder könne mal in die Lage kommen, ein Hintergrundgespräch zu führen. Hier müssten Menschen davor geschützt werden, dass eine persönliche Meinung ein Verfahren zum Wanken bringt.
Georg Hamm (CDU) erklärte, es gehe nicht darum, ein Ratsmitglied an den Pranger zu stellen. Das Verfahren gebe objektiv Anlass, Bedenken zu äußern.