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Motorradkontrollen in der Eifel


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Die Bezeichnung „Erlebnisregion Eifel“ verstanden am Wochenende einige Motorradfahrer wohl falsch. Deren Interpretation führte zu Bußgeldern und Fahrverboten.

Am Samstag fiel dem Fahrer des zivilen Provida-Motorrades eine Gruppe niederländischer Kradfahrer auf. Die fünf Männer im Alter zwischen 57 und 64 Jahren waren auf der L 249 von Heimbach in Richtung Gemünd unterwegs und fuhren dabei statt der erlaubten 50 km/h satte 140 km/h. Hinzu kam, dass die Gruppe auch an unübersichtlichen Stellen überholte. Die Kradfahrer konnten erst kurz vor Gemünd mit Unterstützung eines weiteren Polizeimotorrades angehalten werden. Neben dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung und des gefährlichen Überholens mussten vier Fahrer auch vor Ort die Auspuffanlagen ihrer Maschinen wieder in Ordnung bringen. Erst nach Zahlung von Sicherheitsleistungen in Höhe von je 905 Euro konnten die fünf ihre Fahrt fortsetzen. Der Rest des Bußgeldes von 1200 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot wird im förmlichen Bußgeldverfahren „nachgereicht“.

Auch der Sonntag zog zahlreiche Motorradfahrer in die Eifel – und wieder fielen Schnellfahrer auf. Auf der L 249 war ein 28-Jähriger aus Eschweiler viel zu schnell unterwegs. Mit 138 km/h bei erlaubten 50 km/h fuhr er von Gemünd aus in Richtung Heimbach – ein Bußgeld in Höhe von 1200 Euro und drei Monate Fahrverbot sind die Folge. Nicht besser machten es zwei Niederländer, 53 und 55 Jahre alt, in entgegengesetzter Richtung. Sie hatten den Anschluss zu ihrer Gruppe verloren und versuchten, diese mit riskanten Überholmanövern und hohem Tempo einzuholen. Mit 134 km/h wurden sie im 70er-Bereich gemessen. Auch hier waren ein Bußgeld in Höhe von 905 Euro sowie zwei Monate Fahrverbot fällig. Während das Bußgeld vor Ort bezahlt wurde, wird das Fahrverbot im Rahmen des Bußgeldverfahrens demnächst per Post zugestellt. Zwei 44 und 45 Jahre alte Fahrer aus der Städteregion Aachen hatten jegliche Vernunft auf der L 15 verloren. Von Schwammenauel aus ging es in Richtung Gemünd. Die Videoanlage des zivilen Motorrades zeichnete gefährliches Überholen und 131 km/h bei erlaubten 50 km/h auf. Dies allein führt schon zum höchstmöglichen Bußgeld von 1200 Euro und drei Monaten Fahrverbot. Zusätzlich befand sich eine Auspuffanlage in einem nicht zulässigen Zustand, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führte. Erst nach Beibringen und Montage des fehlenden Auspuffteils durfte der Fahrer seine Tour fortsetzen. Neben 15 Bußgeldverfahren wegen zu hoher Geschwindigkeiten und Überholens fielen insgesamt fünf Motorräder auf, deren Auspuffanlagen nicht den Bestimmungen entsprachen. Drei von ihnen konnten kleinere Mängel an Ort und Stelle beheben und kamen mit Verwarngeldern davon, in zwei Fällen wurden entsprechende Anzeigen geschrieben. Ein Fahrer hatte sein Kennzeichen derart flach angebracht, dass dieses nicht mehr toleriert werden konnte. Ein Ablesen des Kennzeichens wurde dadurch erheblich erschwert. Eine Strafanzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs war die Folge. Zum Abschluss vielen noch zwei Motorradfahrer auf der L 218 (Panoramastraße) auf. Mit 105 km/h fuhren sie von der Mestrenger Mühle in Richtung Vossenack – bei zulässigen 50 km/h. Beide, eine 25-Jährige und einen 26-Jährigen, erwarten nun die entsprechenden Bußgelder und ein einmonatiges Fahrverbot. Zahlreiche gleichaltrige Zuschauer in den Kurven entfernten sich schlagartig nach dem Erscheinen des zivilen Polizeikrades, sodass nach dieser Nachfahrt Ruhe einkehrte.