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Häusliche Gewalt: Uneinsichtiger Straftäter wurde zur Gefahrenabwehr längerfristig weggesperrt


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Am Samstag musste die Polizei nach einem Fall von „Häuslicher Gewalt“ die Möglichkeiten des Polizeigesetzes voll ausschöpfen. Ein uneinsichtiger Gefährder wird bis weit nach dem Jahreswechsel in einem Polizeigewahrsam untergebracht und Zeit zum Nachdenken haben.

Der Beschuldigte, ein der Polizei bereits bekannter 32-Jähriger aus dem Dürener Nordkreis, hatte am zweiten Weihnachtstag zum wiederholten Mal die Hand gegen seine Lebensgefährtin nicht nur erhoben. Während die eingesetzten Beamten die sichtlich verletzte Frau betreuten und die zur Durchführung des Strafverfahrens erforderlichen Angaben aufnahmen, meldete sich der kurz zuvor geflüchtete Tatverdächtige per Telefon. Ihm wurde unter anderem das so genannte Rückkehrverbot eröffnet und mitgeteilt, dass er sich für zehn Tage nicht mehr der gemeinsamen Wohnung zu nähern habe. Mit drastisch-aggressiven Worten kündigte dieser jedoch an, dass ihm das ziemlich egal sei. Insofern kam es, wie es kommen musste.

Die Polizei kam nicht umhin, die Wohnung der Geschädigten mehrfach zu überprüfen. Dabei wurde der 32-Jährige am Tag nach Weihnachten tatsächlich innerhalb der Wohnung angetroffen und heraus geholt. Da er weiterhin vollmundig ankündigte sich auch zukünftig nicht an die Anordnungen halten zu wollen, realisierte die zuständige Polizeiwache die im Polizeigesetz aufgenommene Möglichkeit, den Schutz des Opfers durch eine längerfristige Unterbringung des uneinsichtigen Gefährders zu sichern. Bis zu zehn Tage kann die Polizei jetzt eine Freiheitsentziehung zur Gefahrenabwehr veranlassen.

Versehen mit einer zuvor eingeholten richterlichen Bestätigung wurde der Beschuldigte am Samstag einem der dafür im Land eingerichteten Zentralgewahrsame zugeführt. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn dauern derzeit weiter an.