Am 09.09.2023 wollte eine Polizeistreife gegen 01:20 Uhr ein Kleinkraftrad anhalten, nachdem dieses ohne jegliche Beleuchtung zur Nachtzeit unterwegs war. Das Kleinkraftrad war mit zwei Personen besetzt. Nachdem der Fahrzeugführer des Kleinkraftrades die Polizei erblickte, beschleunigte er das Krad und flüchtete in Richtung Wirtelstraße. Die Beamten nahmen die Verfolgung auf. Da das Krad durch Bereiche fuhr, die mit Absperrpfosten versehen waren, verloren die Beamten das Krad außer Sicht. Die weitere Fahndung nach dem Krad verlief zunächst erfolglos. Im Zuge von Ermittlungen an der Halteranschrift konnte in Erfahrung gebracht werden, das der Sohn des Halters mit einem Bekannten auf dem Krad unterwegs war. An der Wohnanschrift dieses Bekannten konnte die Person angetroffen und als Fahrzeugführer des Krad zweifelsfrei identifiziert werden. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3 Promille. Außerdem hatte der Fahrer Drogen konsumiert und war nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Dem Fahrzeugführer wurde eine Blutprobe entnommen und eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Nach Verfolgungsfahrt gestellt
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