Kurz vor Ostern noch eben online eine kleine Aufmerksamkeit für die Liebsten besorgen und die Bezahlung einfach und unkompliziert abwickeln. Schließlich locken gerade online gute Angebote und Rabatte. So oder ähnlich könnte man unbedacht einem Online-Betrüger auf den Leim gehen. Auf Online-Verkaufsplattformen oder in gefälschten Online-Shops suchen Betrüger immer wieder neue Mittel und Wege, den arglosen Nutzer um sein Erspartes zu bringen. Häufig wird zur Abwicklung des Bezahlvorgangs ein QR-Code übersandt. Nach dem Anklicken des Codes erfolgt die Aufforderung, zur Autorisierung der Bezahlung, Bank- oder Kreditkartendaten einzugeben. Diese nutzen die Täter, um unberechtigte Abbuchungen vorzunehmen. Die Polizei warnt ausdrücklich vor dieser oder ähnlichen Vorgehensweisen. Diese Variante des Phishings nennt sich „Quishing“. Die Polizei rät:
– Seien Sie (auch als Verkäufer) misstrauisch, wenn Sie aufgefordert werden, über einen QR-Code Ihre Daten anzugeben – Überprüfen Sie die URL, auf die Sie der QR-Code führt und recherchieren Sie im Zweifel im Internet. – Geben Sie keine Daten an unbekannte Personen weiter, auch wenn Sie aufgefordert werden, schnell zu handeln. Gerade wenn Sie unter Druck gesetzt werden, sollten Sie misstrauisch sein. – Sollten Sie dennoch Opfer eines Betrugs werden, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und sperren Sie Ihr Konto.
Die Maschen der Betrüger im Internet sind vielfältig und gewieft. Informationen und Tipps rund um Kriminalität im Netz finden Sie unter https://polizei.nrw/cybercrime .







Symbolbild Polizei Düren (Foto: