Düren. Brauchen Verheiratete ein Testament? Soll es allein oder gemeinsam erstellt werden? Fragen zur Nachlassplanung treiben zwar viele Paare um, aber nur wenige gehen das Thema „Wer erbt, wenn wir einmal tot sind?“ an. Wenn kein Testament vorliegt, greifen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die aber oft nicht im Sinne der Verstorbenen sind. Ein Vortrag zum Thema Ehegattentestament in der VHS Rur-Eifel klärt diese und viele weitere Fragen.
Bei Verheirateten mit Kindern entsteht kraft Gesetzes eine Erbengemeinschaft, in der alle ein Mitspracherecht haben. Oft sind diese Zwangsgemeinschaften heillos zerstritten und handlungsunfähig. Daher ist es im Regelfall ratsam, eine Erbengemeinschaft zu verhindern. Wie das funktioniert und wo Fallstricke lauern, erläutert eine Rechtsanwältin praxisnah und verständlich am Vortragsabend der VHS Rur-Eifel, Donnerstag, dem 10. Januar 2019. Der Vortrag mit anschließender Diskussion beginnt um 19:00 Uhr. Eine Anmeldung ist telefonisch unter 02421 25-2577 oder online unter www.vhs-rur-eifel.de möglich (Kursnummer N1303B).