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Neue Denkmalbereichssatzung Grüngürtelsiedlung

GrüngürtelStadt Düren


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Auf der Internetseite der Stadt Düren ist die Denkmalbereichssatzung Grüngürtelsiedlung unter folgendem Link zu finden:
www.dueren.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bauen/bebauungsplaene/aktuelle_beteiligungen

Die Grüngürtelsiedlung ist ein besonderer Schatz in Düren, denn ihre Gestaltung ist bundesweit einzigartig. Ihr liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept zugrunde, das die damals neuen Ideen zum Städtebau des frühen 20. Jahrhunderts umsetzt, wie z.B. die Anlage großzügiger öffentlicher und privater Grünflächen zur Durchlüftung und Belichtung der Siedlung oder auch die Trennung von Verkehrs- und Wohnstraßen und Fußwegen.

Auch die Gebäude sind sorgfältig geplant, wobei die einzelnen Wohnhäuser sich jeweils in eine größere Anlage einfügen. Als erstes entstanden ab ca. 1914 Einfamilienhäuser in einem traditionellen Stil mit Sattel- und Walmdächern. Die in den 20-er und 30-er Jahren errichteten Mehrfamilienhäuser sind dagegen dem Expressionismus und der Neuen Sachlichkeit zuzuordnen. Trotz der verschiedenen Architekturstile und der sehr unterschiedlichen Gebäudegrößen wirkt die Siedlung einheitlich und harmonisch, weil das städtebauliche Gesamtkonzept und das Fassadenmaterial, rot-brauner Backstein, in allen Bereichen der Siedlung beibehalten wurden.

Die Siedlung war bereits seit 1990 durch eine Denkmalbereichssatzung geschützt, die jedoch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens 2017 als unwirksam erklärt wurde. Daraufhin wurden die besonderen Eigenheiten der Siedlung noch einmal ausführlich untersucht und charakterisiert. Insbesondere wurden die einzelnen Bereiche mit ihren unterschiedlichen Eigenschaften dargestellt und einzeln detailliert beschrieben. So ist nun in der neuen Denkmalbereichssatzung für jede Baugruppe genau erklärt, welche Eigenschaften prägend sind und erhalten werden sollen.

Die Grüngürtelsiedlung ist jedoch nicht nur ein faszinierendes Denkmal, sondern auch eine beliebte Wohnsiedlung. Um zeitgemäß wohnen zu können, werden Modernisierungen und Veränderungen erforderlich sein. Deshalb wird in den kommenden Wochen ein Handbuch entwickelt werden, in dem nicht nur beschrieben wird, was geschützt ist, sondern auch, wie Änderungen möglich sind und gleichzeitig das geschützte Gesamtbild bewahrt wird.

Mit dem Inkrafttreten der Satzung bedürfen alle Veränderungen am Äußeren der Gebäude einer Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Gleichzeitig können die Eigentümer der Gebäude für Sanierungsmaßnahmen wieder Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen und Fördermittel beantragen.
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Düren berät gerne zu allen Fragen bezüglich der Denkmalbereichssatzung, möglichen Änderungen und Fördermöglichkeiten.

 
Auch nach der öffentlichen Auslegung wird die Satzung natürlich auf der Internetseite und im Rathaus, dann bei der Unteren Denkmalbehörde, zugänglich sein.