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Protected-Bike-Lane: Ein erster Verkehrsversuch für den Geschützten Radfahrstreifen in der Veldener Straße

Mitarbeiter der Stadt stehen mit ihren Fahrrädern auf dem neuen Geschützten FahrradstreifenStadt Düren


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Düren. Seit gestern (09.06.) sind die Arbeiten für den ersten Geschützten Radfahrstreifen, der sogenannten „Protected-Bike-Lane“, in der Stadt Düren fertig. So konnten jetzt der Technische Beigeordnete und Stadtbaurat Niels-Christian Schaffert sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Amtes für Tiefbau und Grünflächen den ersten Praxistest auf der innovativen und rund 400 m langen Radverkehrsanlage in der Veldener Straße vollziehen.

Geschützte Radfahrstreifen werden direkt auf der Fahrbahn angelegt. Sie nehmen in der Regel die Breite einer ganzen Kfz-Fahrspur ein und sind durch Trennelemente wie etwa Baken, Poller oder Blumenkübel sowie durch markierte Schutzzonen von den Fahr- und Parkspuren der Autos klar getrennt. Auf diese Weise erhalten Fahrradfahrer und -fahrerinnen einen eigenen geschützten Raum, der den Komfort und das Sicherheitsempfinden deutlich verbessert. Das Fahren, Halten und Parken von Autos auf den Radfahrstreifen wird verhindert. Zudem tragen die breiten Schutzzonen zur Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Seitenabstandes von 1,50 m zwischen Kfz- und Radverkehr bei. 

In Deutschland gibt es derzeit, bis auf wenige Ausnahmen, noch keine Erkenntnisse mit den Anwendungsmöglichkeiten von Geschützten Radfahrstreifen. In Düren werden jetzt im Rahmen eines Verkehrsversuches erste Erfahrungswerte bezüglich der Beständigkeit verschiedener Trennsysteme und Montagemöglichkeiten gesammelt. Darüber hinaus erwartet das Fachamt auch neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf die Straßenentwässerung, die Straßenreinigung und den Winterdienst.

Bei positiver Auswertung des Praxistests soll das innovative Fahrradinfrastruktursystem in beiden Fahrtrichtungen auf der gesamten Strecke zwischen Fritz-Erler-Straße und Birkesdorf zum Einsatz kommen. Hierfür muss aber zunächst noch ein entsprechender Ausführungsbeschluss im Rat der Stadt Düren getroffen werden und ein entsprechender Förderbescheid vorliegen.