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An Silvester gilt ein Verbot von Feuerwerkskörpern in der Stadt Düren

Das Bild zeigt das Rathaus in DürenStadt Düren


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Düren. Die Stadt Düren weist darauf hin, dass an Silvester im gesamten Stadtgebiet Feuerwerkskörper und Böller verboten sind.

Auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie in öffentlichen Anlagen wird ein Mitführ- und Abbrennverbot für Feuerwerkskörper im Zeitraum von Donnerstag, 31.12.2020, 20:00 Uhr, bis Freitag. 01.01.2021, 06:00 Uhr, angeordnet. In diesem Zeitraum ist somit das Mitführen und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im gesamten Stadtgebiet Düren untersagt.

Hintergrund des Verbotes ist die Sorge, dass wegen des bundesweiten Verkaufsverbotes insbesondere illegales und damit gefährliches Feuerwerk in der Silvesternacht abgefeuert wird. Das kann zu schweren Verletzungen führen, so dass eine zusätzliche Inanspruchnahme der bereits ausgelasteten Krankenhäuser in Düren zu befürchten ist.