Wenn man in der Stadt Düren einen freien Platz findet, um sein Auto abzustellen, muss man oft Parkgebühren bezahlen. Diese Gebühren werden im nächsten Jahr auf Parkplätzen steigen. Dann greift nämlich eine Neuregelung der Umsatzsteuer. Wie groß die finanziellen Auswirkungen für die Autofahrer in Düren werden, entscheidet der Stadtrat in seiner Sitzung am Mittwoch. Dabei spielt u.a. die Kapazität der Parkscheinautomaten eine Rolle.
Der Unterschied zwischen Parkbuchten und Parkplätzen
Um die Geschichte zu verstehen, muss man zunächst mal wissen, dass es einen Unterschied zwischen Parkbuchten und Parkplätzen gibt. Als Parkbuchten sind die Abstellmöglichkeiten direkt am Straßenrand definiert. Sie sind direkt mit der Straße verbunden und nicht durch einen Bordstein o.ä. abgegrenzt. Parkplätze sind hingegen selbstständige Flächen, die über Zufahrtswege von der Straße zu erreichen sind. Relevant ist diese Unterscheidung in der aktuellen Situation, weil Parkbuchten nur von juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung gestellt werden und somit von der neuen Umsatzsteuer-Regel nicht betroffen sind. Bei Parkplätzen steht eine Kommune wie die Stadt Düren hingegen in Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Anbietern.
Nur die Gebührenerhöhung durch die Steuer oder ein weiterer Aufschlag?
Wie schwierig und umstritten das Thema ist, zeigt sich daran, dass es im Juni schon mal in den Stadtrat kommen sollte, aber dann von der Tagesordnung gestrichen wurde. Die Beschlussvorlage für die aktuelle Sitzung enthält nun zwei Varianten für die Erhöhung der Parkgebühren in der Stadt Düren.
In der ersten Variante werden die Gebühren nur soweit erhöht, wie es die hinzukommende Umsatz- und Ertragssteuer erforderlich macht. Die neu errechneten Beiträge würden dann auf die nächsten fünf Cent aufgerundet. Das ergäbe für das Kurzzeitparken im Stadtkern 0,60 € statt 0,50 € für die ersten 25 Minuten, für Parkplätze außerhalb des Stadtkerns 2,40 € statt 2,00 € pro Tag, auf dem Annakirmesplatz 1,20 € statt 1,00 € Tagesgebühr, auf dem Arena-Parkplatz bei Veranstaltungen ebenfalls 2,40 € und auf allen weiteren Parkplätzen 0,50 € statt 0,40 € pro 30 Minuten.
Die Befürwörter der zweiten Varianten führen nun an, dass diese Beiträge die Parkscheinautomaten zu sehr belasten würde. Um die Beträge zu bezahlen, sei mehr Kleingeld nötig, wodurch sich die Geldkassetten schneller füllen. Eine häufigere Entleerung würde mehr Kosten verursachen. Außerdem wird in dieser Variante angemerkt, dass es seit mindestens fünf Jahren keine Gebürenanpassung mehr gegeben habe und eine Reduzierung des PKW-Verkehrs in der Innenstadt erwünscht sei. Daher sollen Gebühren von 2,50 € statt der 2,40 € und 1,50 € statt 1,20 € eingeführt werden. Die anderen Tarife entsprechen dem ersten Vorschlag.