Die Ausgestaltung des diesjährigen Weihnachtsmarkts auf dem Marktplatz nimmt immer konkretere Formen an: Im Rathaus sind in den vergangenen Tagen die unterzeichneten Verträge mit den Schaustellern und Händlern eingetroffen.
Insgesamt 26 Stände, darunter 17 Händlerinnen und Händler und die Glühweinpyramide, werden sich in der Vorweihnachtszeit auf dem Marktplatz präsentieren.
„Wir sind sehr zufrieden, dass wir mit den Unterschriften jetzt Klarheit und Gewissheit über die Ausgestaltung des Weihnachtsmarkts in diesem Jahr haben“, freut sich Frank Blumenthal von der Abteilung Marktwesen im Amt für Stadtentwicklung der Stadt Düren. „Wir werden ein deutlich größeres Angebot an Händlerinnen und Händlern haben und können so auch dem Wunsch vieler Menschen folgen, die sich an der Umfrage zum Weihnachtsmarkt beteiligt haben.“
Von den Händlerständen werden zwölf in diesem Jahr erstmals auf dem Dürener Weihnachtsmarkt vertreten sein. Mit dabei sein werden unter anderem Anbieter von Schmuck, Holzartikeln, Hundebedarf und Kinderkleidung. Neu sind in diesem Jahr auch zwei Hütten, in denen im wechselnden Rhythmus Händlerinnen und Händler ihre Waren anbieten können. „Diese Hütten sind ebenfalls schon ausgebucht“, bestätigt Frank Blumenthal.
Ebenso sind die Planungen für das Rahmenprogramm schon weit fortgeschritten. So wird es an den Wochenendenden des Weihnachtsmarkts jeweils freitags, samstags und sonntags ein buntes und abwechslungsreiches Programm auf einer Bühne auf dem Marktplatz aber auch zwischen den Buden geben, erklärt Mats Niederau, ebenfalls von der Abteilung Marktwesen: „Wir arbeiten aber auch daran, unter der Woche Programm auf dem Weihnachtsmarkt anzubieten, auch da stehen schon mehrere Termine fest.“
Der Dürener Weihnachtsmarkt findet in diesem Jahr zum 50. Mal statt. Er geht vom 21. November 2024 bis zum 23. Dezember 2024. Im Zeitraum des Weihnachtsmarkts wird der an drei Tagen in der Woche stattfindende Wochenmarkt auf den Kaiserplatz ziehen. Die Stadt Düren unterstützt die Wochenmarktbeschickerinnen und -beschicker mit einem speziellen Marketingkonzept, unter anderem werden die Kundinnen und Kunden des Wochenmarkts vorab umfassend über den neuen Standplan auf dem Kaiserplatz informiert.
Quelle: Stadt Düren
Anmerkung DN-News.de
Diese Meldung ist im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zum Weihnachts- bzw. Wochenmarkt zu sehen. Hierüber haben wir berichtet.
Sollte das Bürgerbegehren zulässig werden, würde es eine sog. Sperrwirkung entfalten. Das bedeutet, dass der Bürgermeister keine Verträge neu abschließen darf, die dem Bürgerbegehren entgegenlaufen. Bereits abgeschlossene Verträge darf und muss er aber erfüllen.
§26 (6) Satz 7 Gemeindeordnung NRW
„Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nach Satz 1 oder Satz 2 abschließend festgestellt, darf bis zur Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden (Sperrwirkung des zulässigen Bürgerbegehrens).“
Persönliche Einschätzung: Der Weihnachtsmarkt wurde in Hochgeschwindigkeit fertig organisiert, damit das Bürgerbegehren die Pläne des Stadtrats nicht durchkreuzen kann.
(fr)