An den WVER-Stauseen treten neue Freizeitordnungen in Kraft
Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) betreibt in der Nordeifel vier Talsperren und zwei Staubecken. Diese Staubauwerke wurden errichtet, um wasserwirtschaftliche Funktionen zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Hochwasserschutz der Unterläufe sowie die Bevorratung von Rohwasser für die Trinkwassergewinnung und den gewerblichen Bedarf. Außerdem dienen sie dem Ausgleich der Wasserführung und auch der Energiegewinnung.
Darüber hinaus haben die Stauseen aber auch touristische Bedeutung. Bezüglich der Seeflächen richtet sich die Nutzbarkeit nach den Aufgaben, die die Sperren erfüllen. So sind die Oleftalsperre, der Obersee der Rurtalsperre (mit Ausnahme der Rursee-Schifffahrt) und die Wehebachtalsperre von einer Freizeitnutzung ausgenommen, da sie als Trinkwasserreservoire besonders geschützt sind. Gleiches gilt für die Urfttalsperre, die im Herzen des Nationalparks Nordeifel mit seinen teilweise eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten zum Schutz der Tier- und Pflanzenwelt liegt.
Die Rurtalsperre Schwammenauel selbst und die Staubecken Heimbach und Obermaubach hingegen stehen für Freizeitnutzungen zur Verfügung. Diese werden in entsprechenden Freizeitordnungen durch den WVER als Seebesitzer geregelt.
Der Wasserverband hat nun die Freizeitordnungen in den bisher gültigen Versionen von 2017 überarbeitet. Dabei ging es zum einen um die Inhalte der Ordnungen, die besser strukturiert und verständlicher dargestellt wurden. Das Plakettensystem wurde gestrafft und vereinfacht. Die neuen Plaketten können wie bisher an den üblichen Verkaufsstellen erworben werden. Außerdem wurde die Gebührenordnung für die Seenutzung durch Wassersportfahrzeuge neu geregelt und erstmals nach 2017 an die zwischenzeitlichen Kostensteigerungen angepasst.
Die neuen Freizeitordnungen für den Rursee und die Staubecken Heimbach und Obermaubach treten am 01. April 2025 in Kraft. Sie wurden den Bürgermeistern der anliegenden Kommunen und Vertretern der diversen Interessengruppen wie den Segelsportvereinen, Kanuten und Fischereipächtergemeinschaften bereits vorgestellt. Sie können auch auf der Homepage des WVER (www.wver.de à Service à Wassersportgenehmigungen) eingesehen werden.
Der WVER weist darauf hin, dass die Stauseen vorrangig den eingangs genannten, wasserwirtschaftlichen Zwecken dienen. Daher und für ein konfliktfreies Miteinander auf den Seen ist es unerlässlich, dass sich alle Wassersportler an die Regelungen der Freizeitordnungen halten, um die Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer der Stauseen zu gewährleisten. Deswegen werden künftig vermehrt Kontrollen durchgeführt und Verstöße gegen die Regelungen der Freizeitordnungen geahndet.