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Standort für den Dürener Weihnachtsmarkt 2025 steht fest

Weihnachtsmarkt 2024 Glühweinpyramide


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Nach den Karnevalstagen geht der Blick in Düren auch auf die weiteren großen Veranstaltungen im Jahr 2025. In seiner Sitzung am Aschermittwoch, 5. März beschäftigt sich der Haupt- und Finanzausschuss u.a. schon mit dem Weihnachtsmarkt. Während im vergangenen Jahr noch über den Standort diskutiert wurde, sind sich die Beteiligten diesmal einig.

Weihnachtsmarkt 2025 nach positiver Resonanz wieder auf dem Marktplatz

Im vergangenen Jahr wurde sehr lange und kontrovers über das Thema gesprochen. Anlässlich des 50-jährigen Bestehens sollte der Dürener Weihnachtsmarkt vom Kaiserplatz auf den Marktplatz umziehen und der Wochenmarkt für mehrere Wochen auf dem umgekehrten Weg den Standort wechseln. Die Erfahrungen während des letztjährigen Weihnachtsmarkts haben dann zu einer überwiegend positiven Resonanz von Beschickern und Besuchern geführt.

Darauf bezieht sich nun auch der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Beschlussvorlage. In einer städtischen Umfrage zum Weihnachtsmarkt haben sich mit 1284 Personen zwar nur ungefähr halb so viele Menschen geäußert wie im Vorjahr, aber im Schnitt mit acht statt drei Punkten eine viel bessere Bewertung abgegeben. Dabei wurde u.a. eine verbesserte Atmosphäre gelobt. Eine Analyse mit einem Kundenfrequenzlaser der Firma Hystreet hat außerdem gezeigt, dass während des Weihnachtsmarkts 516.180 mal Menschen die Kölnstraße passiert haben, was 48% über dem Durchschnitt liegt.

Angesichts dieser Entwicklungen soll der Weihnachtsmarkt 2025 ebenfalls auf dem Marktplatz stattfinden. Der Wochenmarkt zieht entsprechend für sieben Wochen wieder auf den Kaiserplatz um. Auch der Termin für den Weihnachtsmarkt wird festgelegt. Er beginnt am 20. November, dem Donnerstag vor Totensonntag, und geht bis zum 23. Dezember. Die Öffnungszeiten bleiben gleich, nämlich täglich 11.00 bis 21.00 Uhr mit einer möglichen Verlängerung bis 22.00 Uhr.

Die Händler, die klassische Artikel wie Dekoartikel, Strickwaren und Schmuck, sollen weiterhin entlastet werden, indem ihnen die Standgelder erlassen und die Hütten kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Für Schausteller mit Süßwaren, Imbissen und Getränkeausschank gilt diese Regel nicht.