Düren. Die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Düren teilt mit, dass im Laufe der Woche die Beschilderungsmaßnahme für die Ausweitung der streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Schillingsstraße zwischen dem Kindergarten Maria Frieden und dem Fußgängerüberweg in Höhe der Einmündung Dr.-Decker-Straße abgeschlossen wird.
Auf Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bunte und Bürger für Düren hat die Straßenverkehrsbehörde eine Ausweitung der Geschwindigkeitsreduzierung geprüft.
Grundlage für die Anpassung ist die Änderung der StVO und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift, die am 10. April 2025 in Kraft getreten ist. Darin sind die Vorschriften zur Anordnung von Tempo 30 im Umfeld sensibler Einrichtungen neu geregelt worden, so dass die Geschwindigkeit im Umfeld bestimmter Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten und nun auch Spielplätzen, „in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken“ ist, sofern es entsprechende einrichtungsbezogene Verkehre im Umfeld gibt. Gleiches ist auch an Fußgängerüberwegen möglich, sofern hier Probleme bestehen, den Fußgängern Vorrang einzuräumen. Zeitlich ist die Reduzierung an die Nutzungsdauer der betroffenen Einrichtungen anzupassen. Zusätzlich können mehrere aufeinanderfolgende Geschwindigkeitsreduzierungen verbunden werden, um eine stetigere Fahrweise zu erreichen.
Solche Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Verkehr abzuwägen. Da hier keine erheblichen Auswirkungen auf Rettungsdienst, ÖPNV oder Wirtschaftsverkehr zu erwarten sind, überwiegen die Sicherheitsgewinne der Maßnahme. Daher hat die Straßenverkehrsbehörde für den Bereich zwischen dem Kindergarten Maria Frieden und dem Fußgängerüberweg für die Zeit von 7 bis 20 Uhr Tempo 30 angeordnet.