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Neue Sperrzeitverordnung tritt zum 1. November 2025 in Kraft


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Düren. Am morgigen 1. November tritt die „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festlegung der Sperrzeit und über immissionsschutzrechtliche Ausnahmen bei besonderen Anlässen in der Stadt Düren“, kurz Sperrzeitverordnung, in Kraft. Darauf weist das städtische Amt für Recht und Ordnung noch einmal ausdrücklich hin.

Mit dieser Verordnung werden die Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften, öffentliche Vergnügungsstätten sowie für den Ausschank alkoholischer Getränke im gesamten Stadtgebiet neu geregelt. Ziel der Neuregelung ist es, die berechtigten Belange des Lärmschutzes und der Nachtruhe der Bevölkerung mit den Interessen der Gastronomie, der Veranstaltenden sowie des städtischen Kultur- und Nachtlebens in einen ausgewogenen Ausgleich zu bringen.
Darüber hinaus enthält die Sperrzeitverordnung Bestimmungen zu immissionsschutzrechtlichen Ausnahmen bei Anlässen, die es ermöglichen, bei Veranstaltungen von besonderen öffentlichen Interessen wie Stadtfesten, Brauchtumsfeiern oder ähnlichen Ereignissen von den allgemeinen Sperrzeiten abzuweichen.

Die Verordnung wurde vom Rat der Stadt beschlossen und im Amtsblatt der Stadt Düren vom 30. Oktober 2025 bekannt gemacht. Der vollständige Verordnungstext ist auf der Internetseite der Stadt Düren unter www.dueren.de im Bereich „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar.