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Grundstücksverkauf Hubertusstraße

Grundstück HubertusstraßeVerkaufsbedingungen für den Grundstücksverkauf Katasterauszug für den Grundstücksverkauf Bewerberbogen Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster Auszüge aus dem Altlastenverzeichnis Untergrunderkundung i.H. a. Altlastenverdacht Baugrunderkundung 2. Untersuchungsphase-Untergrunderkundung i.H. a. Altlastenverdacht


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Investorenwettbewerb

In der Ortschaft Gey ist im Bereich der Fläche der alten Sandgrube eine Baufläche für mehrere Wohneinheiten verfügbar. Diese Flächen stehen nun zum Verkauf an einen Erschließungsträger bereit.

Verkauft werden die Flurstücke 308 und 330 bis 332 der Flur 5 in der Gemarkung Gey, die eine Größe von insgesamt 3.379 m² haben. Die Grundstücke befinden sich im reinen Wohngebiet zwischen einer Anliegerstraße und einer Bundesstraße. Zur Besonderheit der Lage gehört auch der angrenzende jüdische Friedhof.

Zu beachten ist, dass es sich um eine Altlastenverdachtsfläche handelt, da es sich um eine ehemalige Deponie handelt. Nach aktueller Auskunft der zuständigen Behörde (Umweltamt) ist eine Nutzung durchaus möglich.

Die Bebauung bedarf einer Genehmigung mit der Baugenehmigungsbehörde (Kreis Düren). Es besteht eine Bauverpflichtung zur Errichtung aller bezugsfertigen Wohngebäude innerhalb von einer Frist von drei Jahren nach der notariellen Beurkundung des Grunderwerbs.

Die Erschließung der Grundstücke liegt in Verantwortung des Erschließungsträgers. Es fallen keine Erschließungskosten und Kanalanschlussgebühren seitens der Gemeinde an.

Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Investorenwettbewerbs unter Abwägung der besten Kombination aus den Kriterien Entwurfsqualität, Eignung des Investors und Kaufpreis. Für die Grundstücke wird dabei ein Mindestgebot mit 25,00 „/m² gefordert. Alle Nebenkosten des Grunderwerbs trägt der Käufer.

Weitere Information können digital zur Verfügung gestellt werden und ebenfalls auf der Homepage abgerufen werden.

Für Rückfragen steht Frau Linzenich im Rathaus der Gemeinde Hürtgenwald im Zimmer 13 sowie unter 02429/309-46 oder klinzenich@huertgenwald.de zur Verfügung.

Ein Kaufangebot ist unter Verwendung des Bewerberbogens in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Kaufangebot Hubertusstraße“ bis zum 31.01.2022 an die Gemeinde Hürtgenwald (August-Scholl-Straße 5, 52393 Hürtgenwald) zu übersenden.

Hürtgenwald, den 21.12.2021 Gemeinde Hürtgenwald
Der Bürgermeister

gez. Andreas Claßen

Verkaufsbedingungen für den Grundstücksverkauf

  • Katasterauszug für den Grundstücksverkauf

  • Bewerberbogen

  • Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster

  • Auszüge aus dem Altlastenverzeichnis

  • Untergrunderkundung i.H. a. Altlastenverdacht

  • Baugrunderkundung

  • 2. Untersuchungsphase-Untergrunderkundung i.H. a. Altlastenverdacht