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Freier Eintritt im Glasmalerei-Museum dank Spende


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Das Deutsche Glasmalerei-Museum in Linnich freut sich darüber, allen Kindern und Jugendlichen, Schülern und Studenten, Bufdis und Menschen mit Behinderung ab sofort freien Eintritt in die Sammlungen des Museums gewähren zu können.

Möglich wurde dies durch eine großzügige Spende des Vereines wir.einander e.V. aus Dormagen, der sich seit vielen Jahren als „kulturelle Tafel“ versteht und sich u. A. zum Ziel gemacht hat, möglichst vielen Menschen die Teilnahme am kulturellen Leben der Gesellschaft zu ermöglichen. In besonderem Maße stehen dabei Menschen mit Behinderung, Kinder, Jugendliche und auch junge Erwachsene im Fokus der Vereinsarbeit. Gemeinsam ermittelten die Museumsleitung und die Mitglieder des Vereins wir.einander e.V. den Finanzbedarf anhand der Besucherzahlen in den vergangenen Jahren und legten das Prozedere fest.

Im Rahmen einer Veranstaltung am 8. August 2021, die von zahlreichen Unterstützern des Vereines wir.einander e.V. besucht war, konnte Museumsdirektorin Luzia Schlösser den symbolischen Scheck über 10.000 € von der Vereinsvorsitzenden Maria Hoffmann und Vorstandsmitglied Michael Schwinge entgegennehmen. Das Deutsche Glasmalerei-Museum dankt dem Verein wir.einander e.V. sehr herzlich und freut sich über die Möglichkeit, vielen Interessierten den Besuch des Glasmalerei-Museums und das Eintauchen in die Welt aus Licht, Farbe und Glas kostenlos zu ermöglichen.

Neue Corona-Regeln im Museum

Der Kreis Düren befindet sich aktuell bei einem Inzidenzwert der Stufe 2 (35,1 aufwärts). Daher gelten seit dem 20. August 2021 folgende Bedingungen für den Besuch im Deutschen Glasmalerei-Museum:

  • keine Terminbuchung notwendig
  • Es gilt die „3G-Regel“. Einlass erhalten vollständig geimpfte, genesene und getestete Personen (negativer attestierter Schnelltest, nicht älter als 48 Std.). Nachweise sind an der Kasse vorzuzeigen.
  • Kinder unter 15 Jahren benötigen keinen Nachweis, ab 15 Jahren ist entweder ein Schulausweis oder ein negativer attestierter Schnelltest, nicht älter als 48 Std. vorzulegen.
  • Maskenpflicht ab 6 Jahren (FFP2-Maske oder OP-Maske)
  • Einfache Rückverfolgbarkeit: Bitte tragen Sie sich an der Kasse in die Kontaktnachverfolgungsliste ein.
  • Beachtung der Hygiene- und Abstandregeln