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Unfallflucht – schnell geklärt


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„Ich hatte die Musik an“ argumentierte am Freitagnachmittag ein junger Autofahrer, nachdem er durch die Polizei nach einer Unfallflucht schnell ermittelt und mit seiner Straftat konfrontiert worden war.

Kurz vor 16.00 Uhr hatte eine 19 Jahre alte Autofahrerin aus Kreuzau den Parkplatz an der Arena Kreis Düren verlassen wollen. Während sie an der Einmündung zur Rütger-von-Scheven-Straße verkehrsbedingt warten musste, parkte auch ein 22-Jähriger aus Stolberg seinen Wagen aus. Dabei fuhr er zunächst rückwärts und stieß gegen das Fahrzeug der Kreuzauerin. Anstatt aber an Ort und Stelle anzuhalten, um gemeinsam den auf mehrere hundert Euro geschätzten Schaden zu besprechen, fuhr der 22-Jährige davon. Auch der Versuch des Beifahrers im Auto der Kreuzauerin, den jungen Mann noch zum Anhalten zu bewegen, scheiterte.

Über Notruf kam die Polizei ins Spiel. Im Rahmen einer Fahndung konnte der Stolberger dann wenig später im Dürener Norden angehalten werden. Dem Tatvorwurf der Polizeibeamten entgegnete der jetzt im Strafverfahren beschuldigte Mann, er habe die Kollision wegen der lauten Musik in seinem Auto nicht bemerkt.

Die Polizei hat wegen Unfallflucht ein Ermittlungsverfahren gegen den 22-Jährigen eingeleitet. Rund 20 Prozent aller bei der Polizei bekannt gewordenen Unfälle sind Unfallfluchten. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Mit einer hohen Aufklärungsquote sorgt die Polizei nicht nur für eine angemessene Bestrafung der Täter; insbesondere werden auch die zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten gesichert.