Nach stundenlangem Aufenthalt in einem verschlossenen Auto starb am Mittwoch ein Hund. Ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde eingeleitet.
Gegen 14:10 Uhr ging bei der Leitstelle der Polizei die Meldung ein, dass die Feuerwehr an einem Pkw in der Wilhelm-Johnen-Straße eine Scheibe eingeschlagen habe, um einen darin untergebrachten Hund zu befreien. Das Tier konnte jedoch nur noch tot geborgen werden. Ein Zeuge war zuvor auf die Situation aufmerksam geworden. An dem Pkw waren bei einer Außentemperatur von circa 25 Grad alle Scheiben geschlossen und beschlagen. Der Hundehalter, der im Verlauf des Einsatzes vor Ort erschien, gab an, erst zwei Stunden zuvor nach dem Hund geschaut und diesen mit Wasser versorgt zu haben. Aufgrund der Auffindesituation – komplett feuchter Innenraum, beschlagene Scheiben – kamen bei den Beamten vor Ort an dieser Schilderung Zweifel auf.
Zudem hatte der Halter, ein 52-Jähriger aus Hattingen, den Hund wohl nicht zum ersten Mal im Auto gelassen. Auf dem Armaturenbrett hatte er eine Nachricht platziert: „An alle Neugierigen! Es sitzt ein Hund im Auto, ich weiß das und es geht ihm gut! Jetzt kümmern Sie sich um ihre Sachen und mischen Sie sich nicht in Dinge, die Sie nichts angehen!“
Ein solches Verhalten ist nicht nur unverantwortlich sondern auch strafbar. Hundehalter sollten ihre Tiere nicht in verschlossenen Fahrzeugen zurücklassen. Die Temperaturen im Inneren können schnell steigen – auch bei vermeintlich milden Außentemperaturen. Hunde können diese nicht ausgleichen, ihnen droht ein Hitzschlag. Ein Dank gilt dem Zeugen, der sich von der Notiz im Fahrzeug nicht hat beirren lassen – auch wenn letztlich für den Hund jede Hilfe zu spät kam.