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Ohne Führerschein gefahren – Radfahrer übersehen


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Ein Pkw-Fahrer übersieht beim Linksabbiegen einen Radfahrer. Es kommt zu einem Unfall, bei dem der Radfahrer leicht verletzt wird. Die Polizei stellt bei der Unfallaufnahme fest: Der Pkw-Fahrer ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Am Donnerstagnachmittag befuhr ein 32-Jähriger die B56 von Jülich in Richtung Düren. Kurz vor dem Ortseingang Huchem-Stammeln wollte der Mann aus Alsdorf dann nach links auf ein Grundstück abbiegen. Im Abbiegevorgang sah er den 38-Jährigen Fahrradfahrer nicht, der die B56 in Richtung Jülich befuhr und den abgesenkten Bordstein vor der Grundstückseinfahrt zum Auffahren auf den Radweg nutzen wollte.

Beide Verkehrsteilnehmer konnten nicht mehr ausweichen, es kam zu einem Unfall, bei dem der Radfahrer aus Jülich leicht verletzt wurde. Zur weiteren Untersuchung wurde der Verletzte per RTW in ein umliegendes Krankenhaus gebracht.

Während der Unfallaufnahme sollte der Pkw-Fahrer routinemäßig seinen Führerschein zeigen. Zuerst behauptete er, diesen zu Hause vergessen zu haben. Auf Nachhaken der Beamten gab er jedoch an, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein. Diese war ihm wegen aufgrund einer Trunkenheitsfahrt entzogen worden. Dem Mann droht nun zusätzlich eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.