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Aggressiver Ruhestörer musste ins Gewahrsam


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Jede Form von Anstand, Respekt und Selbstkontrolle ließ am späten Samstagabend ein Dürener vermissen, der an seinem 41. Geburtstag einen Polizeieinsatz initiierte und einen Beamten verletzte.

Kurz vor Mitternacht beschwerten sich Anwohner in der Rurstraße über lauten Techno-Beat aus der Wohnung des Beschuldigten. Die Musik war auch nach Feststellung der entsandten Beamten bis auf die Straße zu hören. Der bereits missmutig gelaunte, erkennbar alkoholisierte Dürener, der sich das Recht heraus nahm, an seinem Geburtstag die Nachtruhe der umliegenden Bewohner zu stören, wurde an der Wohnungstür angetroffen. Erst nach deutlicher Ansprache konnte der aggressiv und polizeifeindlich auftretende 41-Jährige überhaupt dazu bewegt werden, die Musik leiser zu stellen. Für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung wurden Ahndungsmaßnahmen und die Sicherstellung der Musikanlage angedroht.

Nachdem die Polizisten den Einsatzort verlassen hatten und bereits in den Streifenwagen zur Abfahrt einsteigen wollten, drehte der Störer die Musik wieder dermaßen laut, dass ein erneutes Einschreiten unumgänglich war. Es dauerte dann lange, bis der 41-Jährige irgendwann überhaupt die Tür zu den klingelnden und klopfenden Polizisten aufriss. Die Stimmungslage des „Geburtstagskindes“ war analog zur Musik nochmal deutlich angestiegen. Seine Beleidigungen und aggressiv motivierten Provokationen waren zum Fremdschämen. Dennoch taten die Beamten das, was zur Wiederherstellung einer erträglichen Ruhe erforderlich war: sie stellten die Musikanlage sicher, baten nachdrücklich um Einhaltung der Nachtruhe und wollten bereits fahren, als der vor Wut schäumende 41-Jährige deutlich schreiend und von weiteren Beleidigungen eingefärbt ankündigte, dass er unmittelbar für ein Wiedersehen in den nächsten Minuten sorgen werde.

Der bereits im Vorfeld angedrohten und jetzt notwendig gewordenen Ingewahrsamnahme widersetzte sich der 41-Jährige. Ein Beamter wurde durch einen Tritt gegen die Hand verletzt und musste später nach einer ärztlichen Behandlung dienstunfähig abtreten.

Der Beschuldigte, bei dem ein Alkoholtest einen Wert von gut zwei Promille ergab, verblieb letztlich bis zu seiner Ausnüchterung in der Zelle. Zuvor war ihm durch einen Arzt eine Blutprobe zu Beweiszwecken entnommen worden.

Gegen den renitenten Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Ermittlungen gegen ihn dauern an.