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15-Jähriger verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz


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Drei Mann auf einem Mofa – das sind zwei zu viel. Zu viel war ebenfalls die Menge an Alkohol, die der 15-Jährige Fahrer vor Fahrtantritt konsumiert hatte, denn für ihn gilt die Null-Promille-Regel. Von einer Sache gab es hingegen zu wenig: Helme.

In der Nacht zu Donnerstag fiel Polizeibeamten auf der Südstraße in Kreuzau ein Mofa auf, das mit drei Personen besetzt war. Sie hielten das Fahrzeug an und kontrollierten die drei Jugendlichen. Alle stammten aus Kreuzau, die beiden Soziusfahrer waren 15 und 18 Jahre alt. Sie mussten jeweils ein Verwarnungsgeld zahlen, da sie keinen Schutzhelm trugen. Der 15 Jahre alte Fahrer hätte die beiden aber auch mit Helmen gar nicht erst befördern dürfen, da ein klassisches Mofa ein Einsitzer ist. Darüber hinaus konnte in seiner Atemluft Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb er mit zur Polizeiwache genommen wurde, wo er einen gerichtsverwertbaren Atemtest durchführte. Dieser ergab einen Wert von umgerechnet 0,26 Promille – was im Falle des jungen Mannes genau 0,26 Promille zu viel sind.

Eine entsprechende Ordnungswidrigkeitenanzeige wurde gefertigt, anschließend brachten die Beamten den Minderjährigen nach Hause.