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Mit gefälschten Führerscheinen aufgeflogen


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In den letzten Wochen hat die Polizei drei Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, die mit gefälschten Führerscheinen unterwegs waren.

Der letzte Fall ereignete sich am Sonntag (28.06.2020) kurz vor 21:00 Uhr. Ein Autofahrer zog die Aufmerksamkeit auf sich, weil er den Motor seines sportlichen Pkw in der Jülicher Innenstadt laut aufheulen ließ und mit quietschenden Reifen anfuhr. Da eine sofortige Kontrolle zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war, nahmen die Beamten wenig später die „Ermittlungen“ zu diesem Fahrzeug auf. Es konnte samt Fahrer an der Halteranschrift angetroffen werden. Der 24-Jährige erklärte auf Nachfrage, im Besitz einer belgischen Fahrerlaubnis zu sein. Allerdings ergab eine Abfrage, dass dem Mann im Oktober 2017 die Fahrerlaubnis unanfechtbar entzogen worden war. Die Neuerteilung war erst vor wenigen Monaten versagt worden. Der Mann händigte nun eine belgische Fahrerlaubnis aus. Ein Abgleich mit einer Datenbank zur Überprüfung von Dokumentenechtheit ließ schnell den Verdacht aufkommen, dass das vorgelegte Dokument eine Totalfälschung war. Eine Überprüfung in den belgischen Systemen bestätigte dieses. Das Dokument wurde beschlagnahmt und dem Mann das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge bis auf weiteres untersagt.

Bereits am 05.06.2020 fiel ein 30-jähriger Autofahrer mit Wohnsitz in Jülich auf, der im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle ebenfalls einen gefälschten belgischen Führerschein vorzeigte. Er gab an, diesen ordnungsgemäß erworben bzw. getauscht zu haben. Auch dieses Dokument wurde sichergestellt und das Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen untersagt.

Am 31.05.2020 hielten die Beamten ebenfalls im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen 50-jährigen Autofahrer aus Niederzier an, der einen rumänischen Führerschein vorzeigte. Auch diesem Fahrzeugführer war bereits im Jahr 2009 die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden. Wie in den zuvor geschilderten Fällen fielen den Beamten Fälschungsmerkmale auf, die darauf hindeuteten, dass das Dokument nicht echt ist. Auch hier wurde es sichergestellt.

In allen drei Fällen wurden Strafverfahren werden Urkundenfälschung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.