Ein Strafverfahren wegen Nötigung im Straßenverkehr sowie Gefährdung dessen, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln sowie Überholen trotz Überholverbots wurde am Samstagabend gegen einen Dürener Autofahrer eingeleitet. Er hatte unter anderem ein Zivilfahrzeug der Polizei bedrängt.
Gegen 23:30 Uhr befuhr eine Polizeibeamtin mit ihrem dienstlichen Zivilwagen die B 264 aus Langerwehe kommend in Fahrtrichtung Düren, als ein hinter ihr fahrender Pkw so dicht zu ihr aufschloss, dass die Polizistin nicht einmal mehr dessen Scheinwerfer im Rückspiegel erkennen konnte. Das drängelnde Auffahren wurde anschließend begleitet von Schlenkern, bis das Auto trotz bestehenden Überholverbots überholte. Dabei wurden entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet, wobei es ausschließlich dem umsichtigen Fahrverhalten der Fahrerinnen und Fahrer zu verdanken ist, dass es nicht zum einem Zusammenstoß kam.
Im weiteren Verlauf der B 264 setzte sich die gefährdende Fahrweise des Autofahrers fort, bis der Wagen schließlich auf der Valencienner Straße stoppte. Dort wurden die Insassen von der Polizeibeamtin und einer weiteren Streifenwagenbesatzung kontrolliert. Bei dem Fahrer handelte es sich um einen 23 Jahre alten Mann aus Düren, der laut durchgeführter Tests vor Fahrtantritt Alkohol und Betäubungsmittel konsumiert hatte. Eine gültige Fahrerlaubnis hingegen konnte er nicht vorweisen, denn diese war ihm im vergangenen Jahr wegen ähnlicher Delikte bereits entzogen worden.
Dem 23-Jährigen wurden auf der Polizeiwache Blutproben entnommen, die Weiterfahrt für den Abend und auch zukünftig untersagt.