Noch Glück im Unglück hatte am Samstagnachmittag ein Mountainbiker, der auf der steil ansteigenden Kreisstraße von einem überholenden Auto in den Graben geschoben wurde.
Kurz nach 15:00 Uhr hatte ein 18 Jahre alter Fahranfänger aus Kreuzau die K 30 (Brandenberger Weg) von Obermaubach in Richtung Hürtgenwald-Brandenberg befahren. Beim Überholen eines vorausfahrenden Sportbikers kam es dann auf der vergleichsweise schmalen Kreisstraße zu einer äußerst brenzligen Situation. Der junge und noch wenig erfahrene Autofahrer befand sich bereits auf der Höhe des Radfahrers, als Gegenverkehr auftauchte. Daraufhin brach er seinen Überholvorgang ab, da er Angst bekam, er könne mit einem entgegenkommenden Pkw kollidieren. Allerdings unterschritt er nun den nötigen Mindestabstand zum Zweiradfahrer, lenkte sogar nach rechts, so dass der Autospiegel gegen den Fahrradlenker stieß und den 52-Jährigen in den Graben drückte.
Beim Sturz erlitt der mit Helm und Sportkleidung ausgestattete Radfahrer nur geringe Verletzungen. Dennoch ermittelt die Polizei jetzt pflichtgemäß wegen „Fahrlässiger Körperverletzung“ strafrechtlich gegen den 18-Jährigen. Die Ermittlungen dauern an.
In § 5 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung ist es eindeutig geregelt: Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.