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Sechs Vorwürfe in einer Strafanzeige


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Die Kontrolle eines Rollerfahrers endete für diesen am Sonntag mit einer umfangreichen Strafanzeige.

Gegen 13:35 Uhr beabsichtigte ein Polizeibeamter, einen auf der Veldener Straße in Fahrtrichtung Innenstadt fahrenden Rollerfahrer anzuhalten und zu kontrollieren, da dieser mit augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Der Fahrer ignorierte die Anhaltezeichen aus dem Streifenwagen jedoch und stoppte sein Zweirad erst, als weitere Beamte ihn auf der Philippstraße empfingen.

Der 26 Jahre alte Mann aus Kreuzau erklärte zunächst, sein Roller könne gar nicht schneller als die erlaubten 50 km/h fahren. Da von dem Mann ein deutlicher Geruch von Cannabis ausging, sollte ein Drogentest gemacht werden. Noch bevor es hierzu kam, versuchte der Kreuzauer, sich zu Fuß von der Kontrollstelle zu entfernen und schlug nach einem Beamten, als dieser ihn aufhalten wollte. Die weiteren Polizisten griffen ein und mussten den 26-Jährigen zu Boden bringen und ihm Handfesseln anlegen, da er sich nicht beruhigte. Durch die Widerstandhandlung des Mannes wurden zwei Beamte leicht verletzt.

Zunächst wurde der Rollerfahrer zur Polizeiwache gebracht, später dann in ein Krankenhaus, um dort von einem Arzt eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Zwischenzeitlich hatte der Mann nämlich zugegeben, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Außerdem gab er an, an seinem Roller technische Veränderungen vorgenommen zu haben, weshalb dieser nun schneller fahren könne als erlaubt. Die schließlich gegen den Kreuzauer gefertigte Strafanzeige beinhaltete den Vorwurf des Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der vorsätzlichen Körperverletzung, des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel sowie der Verstöße gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung, die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz. Die Nutzung des Rollers wurde ihm bis auf weiteres untersagt.