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Anzeigen wegen Widerstand und Beleidigung


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Ein alkoholisierter Autofahrer sollte zwecks Blutprobenentnahme in ein Krankenhaus gebracht werden. Dagegen setzte er sich zur Wehr, mehrere Personen versuchten die Polizeibeamten, an der Maßnahme zu hindern.

Am Dienstagnachmittag wurde der Polizei ein Fall von Nötigung im Straßenverkehr gemeldet. Ein Autofahrer machte kurz nach 15:00 Uhr Angaben zu einem in Schlangenlinien fahrenden Wagen, der später mehrfach zu nah auffuhr. Den Beamten lag zudem der Hinweis vor, dass der verdächtige Autofahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Die Polizisten konnten das fragliche Fahrzeug nahe der Ortschaft Thum ausfindig machen und kontrollierten die Insassen später auf dem Gelände einer Tankstelle an der Friedhofstraße. Die Stimmung der betroffenen Personen war bereits zu Beginn der Kontrolle gereizt und aggressiv. Der mutmaßliche Fahrzeugführer versuchte sogar, zu Fuß die Kontrollstelle zu verlassen, wurde von einem Beamten jedoch daran gehindert. Da die Situation zu eskalieren drohte, wurden dem 31 Jahre alten Mann aus Nideggen Handfesseln angelegt, wogegen er sich wehrte. Drei weitere Personen beleidigten die Beamten und versuchten zusätzlich, sie an ihrer Maßnahme zu hindern. Schließlich setzten die Polizisten Reizgas ein, um weitere Angriffe zu unterbinden.

Ein 26 Jahre alter Mann aus Nideggen wurde später mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, um seine vom Reizgas getroffenen Augen ausspülen zu lassen. Der 31-Jährige Autofahrer wurde ebenfalls in ein Krankenhaus gebracht, da ihm dort Blutproben zum Nachweis seines möglichen Alkohol- und Drogenkonsums entnommen wurden. Gegen die beiden Männer sowie zwei Frauen aus Nideggen, 28 und 35 Jahre alt, wurden Strafanzeigen wegen des Widerstands und der Beleidigungen gefertigt. Dem 31-Jährigen wird zusätzlich noch das Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie unter dem Einfluss berauschender Mittel vorgeworfen.

Eine Polizistin wurde bei dem Angriff der Personen derart verletzt, dass sie ebenfalls ein Krankenhaus aufsuchen musste. Sie konnte ihren Dienst nicht mehr fortsetzen.