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Dieb nimmt Abkürzung


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Am Mittwochmorgen wurde ein Hausbesitzer aus Düren durch seine Überwachungsanlage informiert, dass sich eine fremde Person auf seinem Grundstück aufhielt. Die Polizei konnte den Verdächtigen später antreffen – doch der hatte einen vermeintlich „guten“ Grund für seinen Aufenthalt in fremden Gärten.

Gegen 08:30 Uhr informierte ein Anwohner der Weberstraße die Polizei darüber, dass sich in seinem Garten ein Unbekannter aufhielt. Der Anrufer war selbst zwar nicht zu Hause, hatte diese Erkenntnis jedoch anhand seiner Überwachungsanlage und einer entsprechenden Nachricht auf seinem Handy erhalten. Die Beamten suchten das Grundstück auf und brachten in Erfahrung, dass der Unbekannte nicht nur Lampen aus dem fraglichen Garten entwendet hatte, sondern sich auch auf ein benachbartes Grundstück begeben und dort in einem Schuppen nach Wertsachen gesucht hatte.

Aufgrund der vorliegenden detaillierten Beschreibung des Verdächtigen gelang es Polizeibeamten wenig später, den Gesuchten auf einem Supermarktparkplatz an der Nideggener Straße ausfindig zu machen. Es handelte sich um einen 39 Jahre alten Mann aus Pulheim, der mit dem Vorwurf des Diebstahls und Hausfriedensbruchs konfrontiert wurde. Dazu gab er an, er habe lediglich eine Abkürzung durch die umzäunten Gärten genommen, um auf seinem Spaziergang nicht durch den nahe gelegenen Mühlenteich waten zu müssen.

Die Kriminalpolizei sicherte Spuren an den Tatorten, Diebesgut wurde bei dem Beschuldigten allerdings nicht aufgefunden. Gegen den 39-Jährigen, der bereits einschlägig in Erscheinung getreten ist, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.