Zweiradfahrer haben bekanntlich keine Knautschzone. Dies musste am Samstagmittag der eigentlich lebenserfahrene Fahrer eines Kleinkraftrads in seine Biografie mit aufnehmen, zu der unrühmlicherweise auch noch ein Strafverfahren hinzukommt.
Um 12:30 Uhr hatte der 65 Jahre alte Fahrer eines Motorrollers in der Ortschaft Schlich die Weierstraße befahren. Beim Rechtsabbiegen in die Wiesenstraße geriet er allerdings selbstverschuldet mit dem Vorderrad gegen den Bordstein und kam zu Fall. Dabei zog sich der Mann, der bis auf den vor Schlimmerem bewahrenden Helm keine spezifische Schutzbekleidung für Krad-Fahrer trug, etliche Blessuren am Körper und seinem Fahrzeug zu.
Passanten kümmerten sich um den auf dem Boden liegenden Verletzten, bis der Rettungsdienst und die Polizei eintrafen. Im Rahmen der Unfallaufnahme zeigten sich bei dem 65-Jährigen aus Langerwehe deutliche Ausfallerscheinungen, die ausweislich des durchgeführten Alkoholtests insbesondere dem Ergebnis von angezeigten 2,18 Promille (in der Atemluft) zuzuordnen sein dürften. Der Beschuldigte selbst räumte ein, letztmalig am Vorabend Wodka getrunken zu haben. Er wurde im Krankenhaus ambulant versorgt; zu Beweiszwecken wurde aber auch die Entnahme einer Blutprobe angeordnet.
Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an.