Am 27.12.2024 wurde eine junge Frau in Jülich von der Polizei angehalten, als sie alkoholisiert mit einem Pkw unterwegs war.
Kurz nach 19:00 Uhr erhielten die Beamten einen Hinweis, dass eine Fahrzeugführerin unter dem Einfluss von Alkohol im Jülicher Ortskern unterwegs sein sollte. Das fragliche Auto konnte in der Adolf-Fischer-Straße angetroffen und angehalten werden. Bei der am Steuer sitzenden, 21 Jahre alten Frau aus Hückelhoven, konnte tatsächlich ein deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft wahrgenommen werden. Ein durchgeführter Test bestätigte den Verdacht: umgerechnet 2 Promille zeigte das Testgerät an.
Die anschließend übliche Verfahrensweise konnten die eingesetzten Beamten nur bedingt durchführen. Zwar wurde die Frau zunächst zur Polizeiwache gebracht, wo ihr von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Die Sicherstellung ihres Führerscheins konnte jedoch nicht erfolgen, da dies bereits aufgrund eines anderen Verkehrsverstoßes Anfang des Monats Dezember durch Polizeibeamte in Heinsberg erfolgt war. Die Weiterfahrt und das grundsätzliche Führen von Kraftfahrzeugen, für die eine Fahrerlaubnis erforderlich ist, wurde ihr nochmals ausdrücklich untersagt. Eine entsprechende Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde gefertigt.
Auch gegen den Halter des Pkw wurde eine Anzeige vorgelegt. Ob dieser Kenntnis darüber hatte, dass die 21-Jährige das Fahrzeug führte, bleibt zu prüfen.