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Stadt Düren weist auf geänderte Regelungen der Coronaschutzverordnung hin

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Seit heute (20.04.2020) ist die geänderte „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ landesweit gültig. Sie ist im Internet unter www.land.nrw/corona abrufbar.

Die aufgeführten Regelungen sind zunächst bis zum 3. Mai 2020 befristet und haben ebenso wie die anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zum Ziel, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Das Land NRW hat zudem in einem FAQ wichtige Fragen und Antworten zusammengestellt.